Die Pflegeassistenzausbildung muss im Sinne eines modernen, modularen und durchstiegsorientierten Ausbildungssystems an die Pflegefachkraftausbildung anschlussfähig sein. Nachbesserungsbedarfe sieht die Caritas insbesondere bei der Finanzierung. Diese dürfe die Eigenanteile der Pflegebedürftigen nicht weiter belasten. Die Caritas plädiert dafür, die Ausbildungskosten für die Assistenzausbildung und Pflegefachkraftausbildung grundsätzlich aus Steuermitteln sowie durch eine Erhöhung der Länderanteile an den Ausbildungskosten zu refinanzieren. Überdies müsse gewährleistet sein, dass tarifliche Ausbildungsvergütungen stets als wirtschaftlich anerkannt werden. Der Gesetzentwurf solle überdies Rehabilitationseinrichtungen die Möglichkeit geben, Träger der praktischen Ausbildung zu sein.
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