Kernstück des Gesetzes ist die Schaffung einer Nationalen Koordinierungsstelle, die beim BMG angesiedelt werden soll und die u.a. ein Konzept für eine zentrale Rufnummer für Menschen mit Suizidgedanken entwickeln soll. Wenngleich der Caritasverband dieses Ziel und auch die Koordinationsaufgaben zwischen Bund und Ländern, die die Koordinierungsstelle übernehmen soll, teilt, kritisiert er den Entwurf als bei weitem nicht ausreichend. So fehle es an einem Schutzkonzept zur Prävention des assistierten Suizids. Gänzlich vermisst würden überdies konkrete Regelungen zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung.
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