In der Stellungnahme begrüßt die AG SBV die Verkürzung des Insolvenzverfahrens und nimmt u.a. zu folgenden Punkten Stellung:
- Beobachtungen zur Entwicklung des Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhaltens der Verbraucher*innen
- Eine Einschätzung zu den Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 07. Dezember 2023 zur Speicherung insolvenzbezogener Daten
- Der Verstrickungsproblematik im Insolvenzverfahren. Hierzu wurde darüber hinaus eine eigene Positionierung der AG SBV erarbeitet.
Die Stellungnahme sowie die Positionierung zur Verstrickungsproblematik finden Sie weiter unten.