Jede Bundesregierung ist verpflichtet, in ihrer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen. Sie analysiert anhand von empirischen Daten die soziale Lage in Deutschland und beschreibt die notwendigen Maßnahmen. Als Mitglied des Beraterkreises nimmt der Deutsche Caritasverband zum Entwurf des 4. Berichts Stellung.
Teil A – Zusammenfassung der Stellungnahme
Teil B – Kritik an der Darstellung im Bericht
Teil C – Ausführliche Sozialpolitische Stellungnahme