Ursache der steigenden Belastungen ist die grundsätzliche Systematik, dass die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige pro Monat einen festen Betrag abhängig vom Pflegegrad und der Form der Inanspruchnahme (Pflegegeld, ambulante oder stationäre Pflege) und unabhängig von den tatsächlichen Kosten leistet. Dies führt dazu, dass das tatsächliche finanzielle Risiko im Falle einer Pflegebedürftigkeit für den Pflegebedürftigen nicht kalkulierbar ist.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung bezüglich des Entwurfs eines Angehörigenentlastungsgesetzes. Gleichwohl führt auch mit dem neuen Gesetz langanhaltende Pflegebedürftigkeit weiter zu einer erheblichen und unkalkulierbaren finanziellen Belastung für Pflegebedürftige und ihre Partner(innen), darüber hinaus zu systematisch schwer vertretbaren Belastungen für die Kommunen, die aus Sicht der Caritas nicht einseitig belastet werden dürfen.
Daher fordert die Caritas, die Pflegeversicherung grundsätzlich zu reformieren und weiterzuentwickeln.
Die Caritas setzt sich in unter anderem dafür ein, dass die Pflegeversicherung zu einer echten Teilkaskoversicherung weiterentwickelt wird, so dass der Kostenanteil, den die pflegebedürftigen Menschen selbst tragen, begrenzt wird.
Eine weitere Forderung lautet, die Länder sollen die strukturellen Voraussetzungen für eine gute Pflegeinfrastruktur durch Förderung der Investitionskosten schaffen.