Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV) für den Umgang mit sexualisierter Gewalt
Die Interventionsleitlinien regeln das Vorgehen in allen Bereichen des Deutschen Caritasverbandes mit seinen Gliederungen und Mitgliedsorganisationen. Sie greifen Ideen und schon länger praktizierte Initiativen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt auf und bündeln sie. Ein professionelles Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt erfordert den politischen Willen, den gezielten Einsatz von Ressourcen sowie den Aufbau von Strukturen und Fachlichkeit. Der Umgang mit einem Verdacht und die Intervention, wenn sich ein Verdacht bestätigt, gehören zur anspruchsvollsten und schwierigsten Leitungsverantwortung.
Die Leitlinien regeln die Verantwortung und das Vorgehen bei der Wahrnehmung, Aufklärung und Unterbindung von sexualisierter Gewalt durch Beschäftigte und Ehrenamtliche. Die Beschreibung des konkreten Vorgehens ist eingebunden in das jeweilige Institutionelle Schutzkonzept der Dienste und Einrichtungen.
Die Leitlinien wurden vom Verband der Diözesen Deutschlands im Februar 2021 (Erstfassung) und im Januar 2024 in einer aktualisierten Fassung als gleichwertig zur „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ anerkannt. Die Gestaltung von Anforderungen an Prävention erfolgt in eigenen Regelungswerken, in der Rahmenordnung Prävention oder den jeweiligen diözesanen Präventionsregelungen.