Wie gelingt Sprachmittlung in der Beratung?
Gelingende Kommunikation ist ein entscheidender Schlüssel zur Wahrnehmung sozialer Rechte und Pflichten sowie zur Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe und eines respektvollen gesellschaftlichen Miteinanders. Genauso ist sie unabdingbare Voraussetzung für erfolgreiche Beratungsprozesse.
Dreh- und Angelpunkt der Beratung ist die Sprache
Sprachbarrieren erschweren oder versperren jedoch sowohl den Zugang zu sozialen Dienstleistungen als auch die Mitwirkung an institutionellen Prozessen - zum Beispiel bei Kontakt mit Behörden, Austausch mit Kita und Schule oder der Jugendhilfe. Die Einwanderungsgesellschaft ist geprägt durch Heterogenität und Mehrsprachigkeit. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass eine Beraterin oder ein Mitarbeiter eines sozialen Dienstes und der Nutzer ihres Angebots dieselbe Sprache sprechen. Dies betrifft alle Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit.
Institutionen, die soziale Dienstleistungen anbieten, müssen im Sinne der interkulturellen Öffnung einen barrierefreien Zugang zu ihren Angeboten herstellen. Dreh- und Angelpunkt dafür ist eine erfolgreiche Kommunikation. Nur so können Personen, welche die deutsche Sprache noch nicht im erforderlichen Maße beherrschen, die Angebote wahrnehmen. Häufig ist dies nur mithilfe einer sprachlichen Vermittlung durch eine dritte Person möglich.
Empfehlungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Sprachmittlern
Ist Sprachmittlung notwendig, so resultiert daraus - allein durch die vorhandenen Sprachbarrieren und die Anwesenheit einer dritten Person - für Beraterin und Ratsuchenden eine besondere Situation mit spezifischen Charakteristika und Dynamiken. Dies stellt hohe Anforderungen sowohl an die Beraterin als auch an den Ratsuchenden. Es ist unbedingt notwendig, sich der Besonderheiten bewusst zu werden und sich ihnen zu stellen. Die vorliegende Arbeitshilfe sensibilisiert für die Zusammenarbeit mit Sprachmittler_innen in der Beratung und gibt Empfehlungen für eine gelingende Zusammenarbeit.