Verbindliche Regeln für die Bewilligung von Kuren
Wo lag bislang das Problem bei den Bewilligungsverfahren der Krankenkassen für Kuren?
In den vergangenen Jahren haben wir festgestellt, dass die Krankenkassen bei der Bewertung von Kuranträgen zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Gleiche Sachverhalte führten in einem Fall zur Ablehnung, im anderen erhielten die Mütter oder Väter eine Zusage. Auffällig war auch, dass die Bescheide von Bundesland zu Bundesland anders ausfielen.
Was ändert sich durch die neue Richtlinie?
Die Kriterien, wann eine Kur genehmigt werden muss, sind jetzt verbindlich geregelt. Die Richtlinie stellt zum Beispiel klar, dass nicht alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, bevor eine Mütter-, Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur beantragt werden darf. Das sahen manche Krankenkassen bislang anders. Auch sind in einem Katalog von Beispielen viele psychosoziale Probleme genannt, die mit berücksichtigt werden müssen.Wir erhoffen uns, dass die Antragstellung für die Betroffenen einfacher und transparenter wird.
Was haben Antragsteller noch von der Neuregelung?
Das Antragsverfahren sollte durch die Änderungen transparenter und berechenbarer werden. Dazu tragen auch neue Umsetzungsempfehlungen bei, die für alle Geschäftsstellen der Krankenkassen gelten. Diese verfügen damit über einen verbindlichen Handlungsleitfaden.
Als KAG Müttergenesung werden wir genau beobachten, ob sich für die Antragsteller in der Praxis wirklich etwas verändert, oder ob das unterschiedliche Verhalten der Kassen weitergeht wie bisher. Darüber werden wir weiterhin mit Politikern im Gespräch bleiben.
Die Beratungsstellen der Caritas im Verbund des Müttergenesungswerkes beraten kostenlos über Hilfen bei Gesundheits- und familiären Problemen. Sie beantworten Fragen rund um Kurmaßnahmen und zur Klinikauswahl.
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Informationen über die Neuregelungen auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes