Doch sind Benachteiligungen am Arbeitsmarkt nicht nur individuelle Schicksale, sondern haben auch strukturelle Ursachen. Ihre Bekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die bei Nicht-Beachtung den sozialen Zusammenhalt gefährdet. Investitionen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind unerlässlich, um den Betroffenen die notwendigen Qualifikationen und Unterstützungsangebote zur Integration in den Arbeitsmarkt, Selbstwirksamkeit und sozialen Teilhabe zu bieten. Die aktuelle Haushaltssituation im Bund erfordert eine gezielte und verantwortungsvolle Verwendung der Mittel.
Als Caritas in NRW richten wir dringende Erwartungen und Forderungen an die zukünftige Bundesregierung, um den Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt und den Bedürfnissen der besonders benachteiligten Gruppen gerecht zu werden. Alle am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen benötigen eine einzelfallorientierte, passgenaue und arbeitsmarktnahe Förderung. Dies kann nur gelingen, wenn im Eingliederungstitel ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und die Jobcenter diese im engen Dialog mit den örtlichen Wohlfahrtsverbänden bedarfsgerecht einsetzten. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip zu stärken.
Eine starke Arbeitsmarktpolitik darf sich nicht auf Druck und Sanktionen für eine kleine Minderheit von Leistungsverweigernden konzentrieren, sondern muss vielmehr die große Zahl derjenigen aktiv unterstützen, die arbeiten, teilhaben und ihren Beitrag zur Wertschöpfung unserer Gesellschaft leisten wollen. Dafür braucht es neben beruflichen Qualifizierungsangeboten, die auch in Teilzeit zur Verfügung stehen, bezahlbaren Wohnraum, verlässliche Kinderbetreuung und einen funktionierenden ÖPNV. Unerlässlich ist der Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung, um auch für benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt neue Chancen zu schaffen.