Dass der Senat die gestiegenen Sozialleistungen der letzten Jahre analysieren will, sei sein gutes Recht und in der aktuellen Haushaltssituation nachvollziehbar. "Hier erwarten wir, dass die Ergebnisse der Analysen in den bewährten Strukturen vorgestellt werden, so dass eine sachliche Auseinandersetzung erfolgen kann. Wenn der Senat Leistungen für verzichtbar hält, muss aber auch klar sein: Die Senkung von Standards wird nicht ohne Einbußen in Qualität und Umfang der Leistungen umsetzbar sein. Hier trägt am Ende der Senat die Verantwortung für die gute Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger", so Bernd Blüm, Vorsitzender der LAG
In diesem Kontext weisen die Wohlfahrtsverbände darauf hin, dass alle vereinbarten Leistungen und Entgelte mit dem Kostenträger, den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven oder dem überörtlichen Sozialleistungsträger verhandelt worden sind. In allen Verhandlungen über konkrete Aufgaben, Leistungsstandards und Vergütungen oder Zuwendungen sind die zu erwartenden Kosten von den LAG-Trägern fundiert zu begründen. Sowohl die Notwendigkeit der Leistungen als auch die Kostenstrukturen werden dabei von den Behörden genauestens geprüft. Ergebnis dieser Verhandlungen und Prüfungen ist übrigens auch immer die Feststellung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Dies gelte auch für zu übernehmende Mieten für unsere sozialen Dienstleistungen und Angebote. Diese werden im Vorfeld einer Vereinbarung den Behörden angezeigt, die Höhe muss als refinanzierbar genehmigt werden (Beispiel Pflege/Kita). Diese Mietverträge binden die Träger daraufhin langfristig und können nicht nachträglich abgesenkt werden. Weiterhin weist die LAG auf den eklatanten Mangel an Arbeits- und Fachkräften hin. In den Listen der Mangelberufe rangieren Berufe des sozialen Sektors ganz vorn. Schon heute können daher dringend benötigte Pflegeplätze oder Kitaplätze nicht angeboten werden.
"Eine Absenkung der Standards durch Arbeitsverdichtung muss dringend vermieden werden, um die Attraktivität der sozialen Berufe nicht weiter zu verringern", betont Birgitt Pfeiffer. Überall wo Sorge und Verantwortung für andere Menschen übernommen werde, müsse einer erbrachten Leistung ausreichend und entsprechend qualifiziertes Personal gegenüberstehen. Eine rote Linie ist für die LAG die Nicht-Refinanzierung von Tariflöhnen. Die sozialen Träger unter dem Dach der LAG stehen zur Vergütung nach Tarif.
Grundsätzlich verschließt sich die LAG und ihre angeschlossenen Verbände nicht einer Analyse der Sozialleistungen. "Wir werden unsererseits Verantwortung übernehmen und gesetzliche Regelungen und Verfahren, die hohen bürokratischen Aufwand erzeugen und mehr Kosten als Wirkungen erzielen, in den Sanierungspfad mit einbringen", so Bernd Blüm.
In Deutschland sind Staat und Wohlfahrtspflege in der sozialen Marktwirtschaft subsidiär miteinander verbunden. Demnach verpflichtet sich die Wohlfahrtspflege im Auftrag des Staates, verschiedene Leistungen (Kindertageseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Altenhilfe, der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe usw.) für Menschen zu erbringen. Dies geschieht im Auftrag und enger Abstimmung mit der öffentlichen Hand. Gleichzeitig leistet die Wohlfahrtspflege einen wichtigen Beitrag in der Schaffung und Weiterentwicklung von Angeboten, da wo Staat und Wohlfahrtspflege sie gemeinsam für erforderlich halten, um den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu stärken.
Im Land Bremen werden mehr als 1.100 soziale Einrichtungen von den Wohlfahrtsverbänden betrieben.