Die geplante Erhöhung der Vergütung für Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine in Deutschland greift zu kurz und gefährdet die Zukunft der rechtlichen Betreuung. Nach dem vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sollen die Vergütungen ab 2026 um 12,7 Prozent steigen. Bereits heute sind die Vergütungen viel zu gering. Ohne eine sofortige Vergütungserhöhung von mindestens 30 Prozent drohen massive Versorgungslücken in der rechtlichen Betreuung. Betreuungsvereine müssten Personal abbauen oder ganz schließen. Die zu geringe Anpassung lässt die steigenden Kosten und den tatsächlichen Arbeitsaufwand unbeachtet. Damit wird die Versorgung von betreuten Menschen massiv gefährdet. Anlässlich der Bundesjustizministerkonferenz findet am Donnerstag, den 28. November 2024 ab 8:30 Uhr eine Protestaktion des Aktionsbündnis "Vergütung rechtlicher Betreuung (In den Ministergärten 10, 10117 Berlin) und ein bundesweiter Aktionstag statt. Die Betreuungsvereine der Caritas in Berlin, Brandenburg und Vorpommern beteiligen sich an den Aktionen.
Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Betreuer:innen-Vergütung zeigt, dass die massiven Probleme nicht ernst genommen werden. Die geplante Neuregelung stellt das finanzielle Überleben aller Akteure im Betreuungswesen in Frage. Durch den vorgelegten Referentenentwurf wird die prekäre Lage der Betreuungsvereine ab 2026 sogar noch verschärft. Trotz der aktuellen politischen Entwicklung, ist deshalb eine kostendeckende Anschlussregelung ab 2026 dringend notwendig. Fallen die Betreuungsvereine weg, weil sie sich mit der neuen Finanzierung wirtschaftlich nicht mehr tragen können, müssten deren Aufgaben von den Kommunen oder den Betreuungsbehörden erbracht werden. Dafür sind diese weder personell, finanziell noch fachlich aufgestellt. Eine Unterversorgung ist vorprogrammiert. Betreute Menschen könnten ihre gesetzlich zugesicherte Unterstützung verlieren.
Manche Menschen können ihren Alltag aufgrund von Krankheit, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung nicht mehr selbst organisieren und benötigen dabei Hilfe. Deshalb stellt das Amtsgericht Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung wie auch Menschen mit Abhängigkeitserkrankung oder Demenz bei Bedarf eine rechtliche Betreuung zur Seite. In Deutschland werden etwa 1,3 Millionen Menschen durch rechtliche Betreuer:innen begleitet. Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, diese Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und in der Ausübung ihrer Selbstbestimmung zu stärken. Etwa die Hälfte dieser Menschen wird durch ehrenamtliche Betreuer:innen begleitet. Die Betreuungsvereine stellen dabei einen wesentlichen Pfeiler dar. Neben der eigenen Führung von rechtlichen Betreuungen schulen, begleiten und beraten sie die Ehrenamtlichen. Die Arbeit der Betreuungsvereine ist deshalb unverzichtbar. In Berlin, Potsdam, Stralsund und in Bergen auf Rügen organisiert die Caritas in ihren Betreuungsvereinen die rechtliche Betreuung.
Weitere Informationen:
Thomas Wolpers - Thaerstr. 30 D, 10249 Berlin
Tel.: 0152 041 66 905, E-Mail: t.wolpers@caritas-berlin.de
Nicole Pfitzmann - Zimmerstr. 7, 14471 Potsdam
Tel.: 0178 711 93 63, E-Mail: n.pfitzmann@caritas-brandenburg.de
Peggy Görig - Billrothstraße. 4, 18528 Bergen/Rügen
Tel.: 0172 3242066, E-Mail: p.goerig@caritas-vorpommern.de