Anlässlich des Krankenhausgipfels fordert der Caritasverband für das Erzbistum Berlin die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und die Gleichbehandlung freigemeinnütziger Träger. "Eine Krankenhausreform ist dringend notwendig, aber die bisherigen Vorschläge sind von einer staatlichen Selbstbedienungsmentalität geprägt. Der Staat muss die Rahmenbedingungen für die Krankenhausreform festlegen. Gleichzeitig werden aber offensichtlich staatliche Krankenhäuser bevorzugt", so Ulrike Kostka, Direktorin der Caritasverband für das Erzbistum Berlin.
Universitätskliniken und kommunale Krankenhäuser schreiben oftmals hohe Defizite. Diese werden mit Steuergeldern ausgeglichen, die aber auch von Mitarbeitenden der freigemeinnützigen Krankenhäuser eingezahlt werden. Gleichzeitig erfüllen viele Länder ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Investitionsfinanzierung aller Plankrankenhäuser nur unzureichend.
"Freigemeinnützige Krankenhäuser leisten einen unverzichtbaren Dienst in der Patientenversorgung. Sie werden jedoch vom Staat im Stich gelassen. Ein kaltes Krankenhaussterben ist offensichtlich in den Plänen von Minister Lauterbauch fest eingeplant. Gleichzeitig werden staatliche Krankenhäuser finanziell und strukturell zuerst bedient", sagt Kostka. Das widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip, das seinen Ausdruck im Krankenhausfinanzierungsgesetz findet: "Bei der Durchführung des Gesetzes, ist die Vielfalt der Kranken-hausträger zu beachten. Dabei ist nach Maßgabe des Landesrechtes insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu gewährleisten" (§ 1 Abs. 2 KHG).
"Wir fordern ein Ende der staatlichen Selbstbedienungsmentalität bei der geplanten Krankenhausreform. Freigemeinnützige Krankenhäuser müssen gleichberechtigt als das behandelt werden, was sie sind - ein unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. Denn ohne uns ist die Krankenhausversorgung in vielen Regionen Deutschlands nicht denkbar. Auch bei der Entwicklung der Krankenhausreform erwarten wir eine Beteiligung auf Augenhöhe und nicht nur eine Einbeziehung am Katzentisch. Wir setzen uns für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung ein, die den regionalen Bedarfen gerecht wird. Das muss sich in der Krankenhausreform widerspiegeln", erklärt Kostka.
Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin vertritt als Spitzenverband selbst zwölf katholische Krankenhäuser in Berlin und Brandenburg. Bundesweit gibt es 267 Krankenhäuser an 340 Standorten sowie 54 Reha-Einrichtungen in katholischer Trägerschaft. Hier versorgen rund 210.000 Mitarbeitende jedes Jahr drei Millionen Patient:innen stationär und 2,5 Millionen Patient:innen ambulant.