Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem Entwurf der Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) vom 25.05.2016. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme ist leider sehr kurz, weshalb sich die Verbände auf einige, wenige Aspekte beschränken müssen.
Grundsätzlich ist die BAGFW der Ansicht, dass es im Sinne einer weitgehenden inklusiven Förderung keine Sondermaßnahmen im Bereich Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge geben soll und dass diese so weit wie möglich mit den vorhandenen Regelinstrumenten frühzeitig gefördert werden sollen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Flüchtlinge - in erster Linie durch ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot an Sprach- und Integrationskursen - darauf vorbereitet werden, an den Regelangeboten der Arbeitsförderung teilzunehmen und die Regelinstrumente bedarfsgerecht weiterentwickelt und flexibilisiert werden. Während des Asylverfahrens können sich auch Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anbieten, weil sie eine Möglichkeit bieten, den häufig monotonen Alltag in der Erstaufnahmeeinrichtung tagesstrukturierend zu gestalten und für die Gemeinschaft sinnvolle Aufgaben zu verrichten. Sich zu engagieren, das eigene Umfeld mitzugestalten und eventuell Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu bekommen, kann eine wichtige psychosoziale Unterstützung für Flüchtlinge darstellen. Die Möglichkeit, mit der dafür gezahlten Aufwandsentschädigung die eigenen finanziellen Mittel etwas aufzubessern, ist nach den Erfahrungen mit der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten gem. Asylbewerberleistungsgesetz für viele Flüchtlinge willkommen, solange das Beschäftigungsverbot besteht.
Bei der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des geplanten Arbeitsmarktprogramms sind den Verbänden diese Punkte besonders wichtig:
· Freiwilligkeit der Arbeitsgelegenheit /keine Pflicht zur Wahrnehmung
· Vorrang von Angeboten der Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration sicherstellen
· Öffnung des Programms für weitere Asylberechtigte
· Angebote für Eltern unterbreiten
· Programmvorgaben verändern
· Keine Absenkung der Mehraufwandsentschädigung