Der BVkE erkennt das Vorgehen des BMFSFJ an, die Einschätzungen aus dem Beteiligungsprozess "Gemeinsam zum Ziel" und aus den vorausgegangenen jahrelangen Fachdiskussionen zu berücksichtigen und in den Entwurf zu integrieren. Bereits seit vielen Jahren unterstützt und begleitet der BVkE die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Projekt "Inklusion jetzt!" waren seit 2020 61 Modelleinrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten bundeslandübergreifend unterwegs, um Konzepte der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln und umzusetzen. Die Einrichtungen, die bereits seit Jahren kommunale inklusive Konzepte der Kinder- und Jugendhilfe umsetzen, beklagten die Rechtsunsicherheit bei der Betreuung und Erziehung von Kindern und jungen Menschen mit und ohne Behinderung. Insbesondere die Verbesserung der Teilhabebedingungen korrespondiert mit einer klaren gesetzlichen inklusiven Regelung. Das Projekt kam zu dem Schluss, dass erst mit einer Gesetzesnovellierung endgültig die Rahmenbedingungen für ein inklusives SGB VIII geschaffen werden. Ein wichtiger Eckpunkt ist die transparente Gestaltung von Hilfen aus einer Hand mit einer möglichst niederschwelligen Zugangslogik: Die Adressat*innen müssen im Mittelpunkt stehen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie untenstehend.