Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stellt v. a. dort, wo er an der Schnittstelle zwischen dem SGB VIII und den Schulgesetzen der Bundesländer gestaltet werden soll eine große Herausforderung, für die Systeme Jugendhilfe und Schule dar. Daher fokussiert dieses Positionspapier genau darauf und nimmt keinen Bezug auf Angebote der Kindertagesbetreuung (Horte), die als betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen (§ 45 SGB VIII) bereits strukturell und fachlich die Standards der Kinder- und Jugendhilfe erfüllen und unter einer länderrechtlich geregelten Fachaufsicht stehen.
Schule wird im Zuge des weiteren Ausbaus von Ganztagsangeboten nach dem Ganztagsförderungsgesetz (Ga-FöG) zu einem wichtigen Lebensort und Mittelpunkt für Kinder im Sozialraum. Dies stellt einen Paradigmenwechsel v. a. für das Schulsystem dar: junge Menschen und ihre Familien müssen in ihren Lebensbedingungen mit ihren individuellen Bedarfen und Wünschen gesehen und im System beteiligt werden. Die ganztägige Bildung und Betreuung am Ort Schule kann sich so zu einem bedeutsamen Sensor für sozialpolitische Handlungs- und Entscheidungsprozesse entwickeln.