Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden 2021 erste rechtliche Weichen gestellt, um den Inklusionsanspruch für alle jungen Menschen und deren Familien in der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich zu implementieren. Mit dem Beteiligungsprozess "Gemeinsam zum Ziel - wir gestalten die inklusive Kinder- und Jugendhilfe" hat die Bundesregierung eine Möglichkeit geschaffen, mit Wissenschaft und Praxisvertreter*innen aus der Kinder- und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe, den Ländern, Kommunen und weiteren Professionen und vor allem durch die Einrichtung eines Selbstvertretungsrates von jungen Menschen mit Jugendhilfeerfahrungen und Selbsthilfeorganisationen aus der Behindertenhilfe die Handlungsoptionen hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auszuloten
Mit dem Ende dieses Prozesses am 19. Dezember 2023 gilt es nun die verschiedenen Optionen abzuwägen und den gesetzlichen Rahmen für Hilfen aus einer Hand abzustecken. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Gesetzgebungsprozesses und mit Blick auf den zurück-liegenden Beteiligungsprozess wenden sich die Geschäftsführungen der Erziehungshilfefach-verbände Deutschlands an politisch Verantwortliche auf der Bundes- und Länderebene mit grundlegenden Prüfsteinen zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Sie appellieren und erinnern eindringlich an die Verantwortung der Entscheidungsträger*innen, die Kinder- und Jugendhilfe im Gesamten inklusiv auszugestalten und nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben.
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