Gemeinsam haben Sie als Abgeordnete der SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP den Antrag "Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen" (Drucksache 20/12089) in den Bundestag eingebracht und gezeigt, dass Sie den besonderen Hilfebedarf betroffener Kinder anerkennen und tätig werden wollen, um leidvolle Erfahrungen in der Kindheit effektiver zu verhindern.
In der öffentlichen Anhörung am 18.12.2024 haben alle anwesenden Sachverständigen Ihren Antrag mit Nachdruck unterstützt. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Ihr Antrag noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird, und schützen Sie so Kinder, die besonders vulnerabel sind und dennoch vom Hilfesystem nicht erreicht werden.
Im Detail:
Kinder mit psychisch oder suchterkrankten Eltern sind häufig schweren Belastungen ausgesetzt. Obwohl bekannt ist, dass sie ein drei- bis vierfach höheres Risiko tragen, selbst zu erkranken, erreicht unser gutes Hilfesystem sie oftmals nicht oder viel zu spät.
Die Fraktionen der SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP möchten mit ihrem Antrag die richtigen Maßnahmen ergreifen, um hier Besserung zu erwirken. Das hat die Sachverständigenanhörung gezeigt. Wir unterstützen dieses Vorhaben ausdrücklich. Vor allem braucht es:
- einen Handlungsrahmen für ein kommunales Gesamtkonzept, das die Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen und dem Bildungswesen stärkt und einfach zugängliche Hilfe aus einer Hand schafft;
- einen Ausbau der erfolgreichen Frühen Hilfen - auch über das dritte Lebensjahr hinaus;
- gesetzgeberische Maßnahmen, die eine Kooperation von Ärzten und Psychotherapeuten mit dem Jugendamt auch unterhalb der Schwelle der Kindeswohlgefährdung ermöglichen;
- eine verbesserte Kooperation und Verbindung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Leistungen des Gesundheitssystems für ambulante und stationäre Angebote (z.B. gemeinsame Unterbringungsformen für Eltern und Kinder, um Beziehungsabbrüche zu vermeiden);
- die Weiterentwicklung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Wegbegleiter der betroffenen Kinder - insbesondere für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Schulsozialarbeit.
Die Sachverständigenanhörung hat zudem gezeigt: Die flächendeckende Umsetzung der niedrigschwelligen Hilfe in Notsituationen (§20 SGB VIII) muss dringend weiter vorangebracht werden. Diese wichtigen Neuregelungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (2021) werden in der Praxis noch völlig unzureichend umgesetzt - zulasten der Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern. Hier braucht es eine (finanzielle) Stärkung der Kommunen und den klaren politischen Auftrag zur Umsetzung dieser neuen Hilfeformen!