Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss in dieser Legislatur noch verabschiedet werden. Der intensive Austauschprozess im Rahmen der Reformdiskussion geht mit der Verantwortung einher, trotz der schwierigen politischen Lage, weiterhin für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu kämpfen. Die Reform muss weiter auf Kurs gehalten und zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden. Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe soll zum 01. Januar 2028 in Kraft treten, wobei die gesetzlichen Regelungen schon spätestens ein Jahr im Voraus beschlossen sein müssen. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist daher auch für die kommunale Praxis aus Planungs- und Umsetzungsaspekten hoch bedeutsam.
Die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland fordern daher mit Nachdruck, dass die Reform noch in dieser Legislatur verabschiedet wird und politische Verantwortliche in dieser Situation weiterhin an der Seite der jungen Menschen und ihrer Familien mit und ohne Behinderung stehen!
Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Zwischenruf.