Wir bieten Ihnen...
Tarifliche Leistungen
Die Mitarbeitenden werden nach dem Caritas-Tarif AVR (angelehnt an den TVöD) bezahlt. Im Tarifvergleich der freien Wohlfahrtspflege liegt die Caritas damit in der Spitzengruppe. Sie haben Anspruch auf 6 Wochen Urlaub im Jahr sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Caritas-Tarif AVR
Ausführliche Informationen zum Tarifwerk AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) finden Sie auf der Seite Glossar: Tarifrecht der Caritas.
Faktenblätter Vergütung
Konkrete Informationen zu aktuellen Vergütungen der Berufsgruppen finden Sie auf der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission. Kurz und prägnant informieren die "Faktenblätter Vergütung" über das Wichtigste rund um eine Mitarbeit bei der Caritas.
AVR Caritas Gehaltstabelle
Die aktuelle AVR Gehaltstabelle und weitere Informationen zu Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und mehr finden Sie auf dem Infoportal für den Öffentlichen Dienst.
Zusatzversorgungskasse (KZVK)
Der Deutsche Caritasverband bietet Ihnen als Mitarbeitende eine attraktive zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK). Insgesamt werden monatlich 6,0 Prozent Ihres Bruttomonatsgehalts in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse eingezahlt. Davon übernimmt der DCV 5,6 Prozent und Sie beteiligen sich mit 0,4 Prozent an Ihrer zusätzlichen Rente.
Zuschuss Jobticket
Der Dienstgeber bietet allen Mitarbeitenden einen Zuschuss für ein JobTicket (entweder als Deutschland-Ticket Job und in Freiburg auch als RegioKarte Job). Das Deutschland-Ticket Job reduziert sich auf 34,30 € (statt 49 €), die RegioKarte Job auf 49,85 € (statt 62,10 €).
Flexible Arbeitszeit
Bei uns können Sie Ihre Arbeitszeiten um zwei Kernzeiten herum flexibel gestalten.
Mobiles Arbeiten
Wir ermöglichen die Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit und unterstützen auch aus ökologischen Gründen die Verringerung von Arbeitswegen. Mobiles Arbeiten ist daher für Sie im Umfang von bis zu 40 % der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit möglich.
Zusätzliche freie Tage
Sie haben Anspruch auf drei zusätzliche freie Tage (Heiliger Abend, Silvester, AZV-Tag). Für Mitarbeitende in Berlin gibt es zusätzliche freie Tage, weil für sie auch die gesetzlichen Feiertage von Baden-Württemberg gelten.
Für besondere Anlässe ist freie Zeit wichtig. Bei uns bekommen Sie diese freie Zeit für Anlässe wie die eigene Hochzeit, die Geburt, Taufe, Erstkommunion oder Firmung der leiblichen Kinder aber auch beim Tod der eigenen Eltern, der Ehepartnerin, des Ehepartners oder eines leiblichen Kindes.
Exerzitien oder Besinnungstage
Exerzitien sind spirituelle Auszeiten, die abseits des alltäglichen Lebens stattfinden können und so eine intensive Begegnung mit dem eigenen Glauben und Leben ermöglichen. Sie erhalten für individuelle Exerzitien bis zu 3 Kalendertage pro Jahr Arbeitsbefreiung.
Fortbildung
Zur Einführung sowie zur fachlichen Fortbildung und persönlichen Weiterentwicklung bieten wir Ihnen ein umfangreiches hausinternes Angebot an Fortbildungen und Seminaren an.
Mitarbeiterjahresgespräche
In einem persönlichen Gespräch ist Raum für offenen Austausch und gegenseitiges Feedback. Vorgesetzte und Mitarbeitende beraten gemeinsam über Ziele und Aufgaben am Arbeitsplatz sowie über die Schwerpunkte der Arbeit für ein Jahr.
Hierbei werden auch die strategischen Ziele des Vorstandes berücksichtigt, da Sie als Mitarbeitende der einzelnen Bereiche und Referate dazu beitragen, die grundsätzlichen Ziele des Deutschen Caritasverbandes zu erreichen.
Gute Verkehrsanbindung
Unsere Standorte in Freiburg, Berlin und Brüssel sind alle sehr gut mit ÖPNV oder Fahrrad zu erreichen. Von der S-/Straßenbahnhaltestelle erreichen Sie in nur wenigen Minuten Ihr Büro.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wir übernehmen Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz. Dafür bieten wir regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch unsere Betriebsärztin an. Unser betriebliches Gesundheitsmanagement hat das Ziel, gesundheitserhaltende Arbeitsplatzbedingungen zu schaffen und die persönlichen Ressourcen der Mitarbeitenden zu stärken.
Krankengeldzuschuss
Im Krankheitsfall erhalten Sie bis zu sechs Wochen Krankenbezüge und anschließend Krankengeldzuschuss vom Dienstgeber.
Die Dauer der Zahlung des Krankengeldzuschusses richtet sich nach der Beschäftigungszeit:
- Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr erhalten Mitarbeitende Krankengeldzuschuss für max. 13 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres
- bei einer Beschäftigungszeit von mehr als drei Jahren für max. 26 Wochen.
- Der sechswöchige Krankengeldbezug wird auf die 13 bzw. 26 Wochen angerechnet.
Gymnastik am Vormittag
Täglich bieten Mitarbeitende ihren Kolleginnen und Kollegen eine kurze "Bewegte Pause" zur Stärkung der körperlichen Fitness an.
Eltern-Kind-Büro
Sollte die tägliche Betreuung für ein Kind einmal ausfallen, haben Sie als Mitarbeitende die Möglichkeit, im Eltern-Kind-Büro zu arbeiten. Hier steht ein eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung. Für die Kinder gibt es ein großes Angebot an Spielzeug.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät bei der ergonomischen Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes.
Kontakthalteprogramm
Wenn Sie in Elternzeit oder in Sonderurlaub sind, erhalten Sie auf Wunsch Informationen über aktuelle Entwicklungen in der Zentrale. Einmal pro Jahr werden Sie zu einem Gesprächskreis eingeladen, der der Kontaktpflege dient.