Raphaelswerk
- bei Auswanderung, Auslandstätigkeit, Rückkehr nach Deutschland
- bei Weiterwanderung oder freiwilliger Rückkehr in das Herkunftsland
- binationale (Ehe-)Paare und Familien
Menschen, die darüber nachdenken, in einem anderen Land zu leben, stehen vor einer tiefgreifenden Entscheidung. Das Heimatland zu verlassen bedeutet, die vertraute Umgebung, Kultur und Muttersprache, Familie und Freunde zurückzulassen. Es kann auch heißen, soziale und finanzielle Absicherungen aufzugeben.
Seit 1871 berät das Raphaelswerk Menschen, die Deutschland für einen befristeten Zeitraum oder dauerhaft verlassen wollen. Die bundesweit angesiedelten Beratungsstellen liegen in Trägerschaft von regionalen oder diözesanen Caritasverbänden.
Unsere Beraterinnen und Berater informieren über Lebens- und Arbeitsbedingungen im Zielland, weisen auf steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte hin und nehmen die familiäre Situation in den Blick.
Ausländische Ratsuchende finden Beratung zu den Möglichkeiten, in ein Drittland oder zurück in das Herkunftsland zu gehen. Familienzusammenführung, Wiedereingliederung im Herkunftsland, Einwanderung in ein drittes Land – alle Optionen werden geprüft.
Menschen in binationalen Partnerschaften erhalten Informationen und Beratung zur Eheschließung, deren Voraussetzungen und rechtliche Folgen. Islamisches Eherecht, Einreisebestimmungen und Aufenthaltsgenehmigungen sind ebenso Thema wie die Kultur und Religion des ausländischen Partners oder der Partnerin und die besondere Lebenssituation einer binationalen Familie.
Wir beraten Menschen unabhängig von ihrer Nationalität und Religionszugehörigkeit. Grundlagen unserer Beratung sind das Auswandererschutzgesetz und unser Selbstverständnis als kirchlicher Verband.