Fortführung ungewiss
Koryphäe des Sozialrechts: Prof. Heinz-Gert Papenheim (91) argumentierte stets für die Rechte der Schwachen und Benachteiligten.Foto: Markus Lahrmann
Aus gesundheitlichen Gründen kann Heinz-Gert Papenheim den "Recht-Informationsdienst" nicht mehr länger als verantwortlicher Redakteur betreuen. Wenn die Herausgeber nicht doch noch eine Lösung zur Fortführung finden, steht der Dienst, der in Fachkreisen den Status einer Institution genießt, vor dem Aus.
Seit der Gründung der Zeitschrift "caritas in NRW" (1972) als gemeinsamer Publikation der fünf Diözesan-Caritasverbände gehörte der "Recht-Informationsdienst" als eigenständige Beilage dazu. In den ersten Jahrzehnten wurden in ihm Gesetze, Ministerialerlasse und Auszüge aus Gerichtsentscheidungen vorwiegend zur Information der Einrichtungen und Dienste der Caritas in NRW abgedruckt. Der Rechtinfodienst war so gegliedert, dass die Bezieher die Seiten aus dem Heft heraustrennen und, nach Rechtsgebieten sortiert, in einer Loseblattsammlung abheften konnten. Viele Fachreferentinnen und -referenten in den Einrichtungen nutzten diese Rechtssammlung als Grundlage für ihre tägliche praktische Arbeit.
Datenbank zu Sozialrechtsthemen
Mit dem Aufkommen des Internets änderte Heinz-Gert Papenheim das Konzept des Dienstes. Rechtsvorschriften und Informationen, auf die online zugegriffen werden konnte, mussten nicht mehr abgedruckt werden. So gewann er Platz für Informationen über neue Rechtsvorschriften und Urteile mit einer Fokussierung auf die praktische caritative Beratung und Hilfe.
Als Anfang der 2000er-Jahre die Homepage von "caritas in NRW" ausgebaut wurde, bekam auch der Rechtinfodienst dort seinen Ort. Zunächst wurden nur die Texte aus den gedruckten Ausgaben online gesetzt. Doch im Laufe der Zeit wurden zunehmend Informationen zu anderen Themen eingefügt. Da viele Beiträge über alle Erwartungen häufig aufgerufen wurden, ist inzwischen eine Rechts-Datenbank entstanden, die nicht den engen Seitenvorgaben der Papierausgabe unterliegt, sodass die Texte beliebig umfangreich sein können.
Papenheim war es immer wichtig, Rechtsthemen mit sozialem Bezug aufzugreifen, die konkrete Auswirkungen auf den "normalen" Menschen haben können. So schrieb er für die Online-Datenbank Beiträge über "Kinderkrankengeld", "Führungszeugnis", "Schulpflicht und Schulzwang in NRW", "Ehrenamtspauschale", "Bundesfreiwilligendienst", "Sozialbestattung und Notbestattung".
Inzwischen mit über 90 Jahren musste Papenheim dem Alter Tribut zollen und gesundheitliche Einschränkungen akzeptieren. "Sein Baby", an dem er bis zuletzt mit Herzblut hing und für das er weit mehr Einsatz und Engagement aufbrachte, als durch das bescheidende Redakteurshonorar jemals aufgewogen werden konnte, kann er nicht mehr weiter betreuen. Die Herausgeber prüfen derzeit Optionen für eine Fortführung.