Christliche Patientenvorsorge
Die katholische und die evangelische Kirche haben gemeinsam eine "Christliche Patientenverfügung" aufgelegt, die alle wichtigen Formulare umfasst.Markus Lahrmann
Mit der Handreichung "Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung" und dem darin enthaltenen Formular gibt es eine Hilfestellung der christlichen Kirchen in Deutschland, damit sich jeder Einzelne mit dem Sterben und den eigenen Wünschen im Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung auseinandersetzen und mit vertrauten Menschen darüber ins Gespräch kommen kann. Die "Christliche Patientenvorsorge" berücksichtigt theologisch-ethische Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte. Die 2009 überarbeitete und aktualisierte Ausgabe der Handreichung "Christliche Patientenvorsorge" umfasst neben ausführlichen Informationen auch folgende Formularteile:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Äußerung von Behandlungswünschen
Diese vier Möglichkeiten der Patientenvorsorge bringen den Willen eines entscheidungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Erkrankung oder des Sterbens zum Ausdruck. Sie werden wichtig, wenn der Patient entscheidungsunfähig wird, das heißt aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung außerstande ist, seinen aktuellen Willen zu äußern. Es ist nicht notwendig, alle Formularteile der "Christlichen Patientenvorsorge" auszufüllen.
Doch auch viele Pflegeeinrichtungen müssen erst lernen, mit den Patienten- oder Betreuungsverfügungen angemessen und richtig umzugehen. Denn manchmal gibt es auch Lücken in den Vorsorgedokumenten. Diese aufdecken und konkrete Handlungsanweisungen geben soll künftig ein Prüfinstrumentarium, das derzeit vom Ethik-Forum im Bistum Münster erarbeitet wird.
Lücken aufdecken
Inzwischen ist es in der praktischen Testphase angelangt. Der noch etwas sperrige Arbeitstitel: "Münsteraner Instrumentarium zur Validierung des Patientenwillens" - kurz MIVP. In der Praxis der stationären Altenhilfe, in Kliniken oder der ambulanten Pflege erweisen sich die Vorsorgedokumente "meistens als lückenhaft, mehrdeutig und nicht aktuell", beschreibt Regina Schüren, Bereichsleiterin Pflege und Hilfe zu Hause des Caritasverbandes Geldern-Kevelaer, die Erfahrungen aus dem Pflegealltag. Folge ist, dass die Behandlungswünsche der Patienten nicht ermöglicht werden können und auch nicht die gewünschte Person die Betreuung übernehmen kann.
Vor allem in stationären Einrichtungen kann das MIVP als Prüfinstrument angewendet werden. Damit lässt sich feststellen, ob die Grundlage für die Umsetzung des Patientenwillens zum Beispiel bei Fixierung oder künstlicher Ernährung durch die Patientenverfügung gegeben ist. In der ambulanten Pflege spielen die Vorsorgedokumente eine geringere Rolle. Aber das MIVP kann hier helfen, die Patienten fachgerecht zu beraten. Entsprechend enthält das Instrumentarium Handlungsanweisungen.
Ziel des Ethik-Forums sei es, die Einrichtungen und Dienste darin zu unterstützen, "dass im Sinne des christlichen Menschenbildes der Wille jedes Patienten beachtet wird", sagt Boris Krause, Theologischer Referent im Diözesan-Caritasverband Münster und Geschäftsführer des Ethik-Forums.