Kooperation von Quartiersarbeit und Einzelfallhilfen
Was können einzelfallbezogen finanzierte Leistungen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe zu einer quartiersbezogenen sozialen Infrastruktur beitragen?
Diese Fragestellung bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Auf der Seite der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ist die auf die Leistungen nach dem 2. Teil des SGB IX in der seit 1.1.2020 geltenden Fassung (Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung) und nachdem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) beschränkt.
Auf der Seite der infrastrukturellen Leistungen im Quartier wird eine breite Palette quartiersbezogener sozialer Infrastruktur in den Blick genommen.
Inklusive kostenloser eBook-Version.