Welche Rechte und Pflichten haben Väter, die von ihren Kindern getrennt leben?
Sorgerecht
Geschiedene Väter erhalten in der Regel automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Väter von unehelichen Kindern dürfen das Sorgerecht bisher nur ausüben, wenn die Mutter damit einverstanden ist - auch bei mehrjähriger nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 21. Juli 2010 hat die Rechte der unverheirateten Väter gestärkt. Künftig darf die Sorge für das Kind nicht automatisch der Mutter allein übertragen werden. Der Gesetzgeber stellt nun eine rasche Präzisierung des Sorgerechtes in Aussicht.
Umgangs- und Besuchsrecht
Unabhängig davon, ob getrennt lebende Eltern ein gemeinsames Sorgerecht haben, hat derjenige, bei dem das Kind nicht ständig wohnt, das Recht und sogar die Pflicht auf den regelmäßigen Umgang mit dem Kind (Besuchsrecht).
Die Häufigkeit der Besuche (meist zwei- bis dreimal im Monat) und seine Ausgestaltung (mit oder ohne Übernachtung) hängen vom Alter des Kindes und seinem Entwicklungsstand ab.
In Streitfällen kann das Jugendamt eingeschaltet werden. Nur bei einer Gefährdung des Kindeswohls (z.B. Verdacht des sexuellen Missbrauchs) kommt ein völliger Ausschluss oder eine Einschränkung des Besuchsrechts (z.B. Besuch nur in Anwesenheit eines Dritten, "begleiteter Umgang") in Betracht.
Unterhaltszahlungen
Leben die Eltern getrennt, hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Dies gilt sowohl für das Kind als auch für den Elternteil, der es betreut und der deshalb einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des erwerbstätigen Elternteils.