Welche Alkohol-Promillegrenzen gelten im Straßenverkehr?
Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und Menschen bis 21 Jahren gilt in Deutschland die Null-Promille-Grenze, wenn sie ein Fahrzeug steuern. Werden sie von der Polizei im alkoholisierten Zustand erwischt, hat dies ein Bußgeld und Punkte in Flensburg zur Folge. Außerdem muss noch eine Nachschulung absolviert werden, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.
Alle anderen dürfen bis zu einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille am Straßenverkehr teilnehmen, die Gefahrenschwelle beginnt allerdings bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille, und wer alkoholisiert fährt, verliert seinen Versicherungsschutz.
Eine relative alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit besteht schon bei 0,3 Promille und wird mit Punkten, Geld-/Freiheitsstrafen oder Führerscheinentzug geahndet, wenn bestimmte weitere Beweisanzeichen für Fahruntüchtigkeit vorliegen, wie z.B. leichtsinnige Fahrweise, Fahren in Schlangenlinien, Fahrfehler oder in einen Unfall verwickelt sein.
Angaben zu Bußgeld und Punkten für das Fahren von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss finden Sie im Bußgeldkatalog unter folgendem Link:
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/alkohol/index.php
Quellen:
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/promillegrenze/index.php
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. Factsheet: Alkohol im Straßenverkehr, 2017 http://www.dhs.de/informationsmaterial/factsheets.html