Was versteht man unter Grundsicherung?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Menschen erhalten, die die Altersgrenze erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Dies gilt auch für Menschen mit einer Behinderung die in ihrer eigenen Wohnung, in einem Heim oder bei Angehörigen leben. Voraussetzung für die Grundsicherung ist auch, dass aus Altersgründen oder aufgrund einer vollen Erwerbsminderung das eigene Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreicht, sich selbst zu versorgen. Die Höhe des Grundsicherungsbedarfs ist vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers, sowie seines nicht getrennt lebenden Ehegatten, Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft abhängig. Zu den Einkünften zählen u.a. Arbeitseinkommen, Renten, Kindergeld und Leistungen aus dem Unterhaltvorschussgesetz. Als Vermögen gelten u.a. Bargeld, Wertpapiere, PKW, Sparguthaben und Haus- und Grundvermögen.Neben einem Grundbetrag umfasst die Grundsicherung in der Regel die angemessenen Kosten für eine Wohnung (Miete und Nebenkosten sowie Heizkosten) und bestimmte Mehrbedarfszuschläge wie z.B. aufgrund einer Gehbehinderung. Den Antrag auf Grundsicherung können Sie beim zuständigen Sozialamt – Bereich Grundsicherung stellen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nicht bewilligt oder eingestellt, wenn die Hilfebedürftigkeit durch eine vorrangige Sozialleistung (z.B. Wohngeld) behoben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie u.a. unter: http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html
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