Was sind niedrigschwellige Angebote und „harm reduction“?
Niedrigschwellige Hilfen sind auf die unmittelbare Reduzierung der mit dem Substanzkonsum verbundenen Risiken gerichtet. Es geht darum, Verschlimmerung zu verhindern („harm reduction“) und vorhandene Potenziale zu stabilisieren, ohne dass sie unmittelbar zur Substanzmittelfreiheit beitragen müssen. Langfristige Zielsetzung ist, zur Inanspruchnahme weiterführender Hilfsmaßnahmen zu motivieren. Oft steht allerdings zunächst die Deckung von Grundbedürfnissen wie Ernährung, Kleidung, Wohnung und medizinische Grundversorgung im Vordergrund.
Niedrigschwellige Hilfen werden u.a. von Kontaktläden/-cafés, Tagestreffs, Notschlafstellen/Krisenwohnungen und Notfallhilfen, von Konsumräumen sowie zum Teil von Suchtberatungsstellen erbracht. Weiterhin ist ein Teil der Angebote der Gesundheitsämter bzw. der Sozialpsychiatrischen Dienste sowie der Wohnungslosenhilfe im Wesentlichen niedrigschwellig ausgerichtet.
Niedrigschwellige Maßnahmen wurden in Deutschland bisher vor allem für Konsumenten illegaler Drogen ausgebaut. Bei Opiatabhängigen gehört dazu auch die Substitution mit Methadon.
Quelle:
Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e.V. Situation und Perspektiven der Suchtkrankenhilfe. Positionspapier 2001, http://www.dhs.de/dhs-stellungnahmen.html