Was kann ich bei einer drohenden Räumungsklage tun?
Zunächst sollte man dafür sorgen, dass die laufende Miete gezahlt wird, wenn möglich auch der Mietrückstand (z. B. im Rahmen einer Ratenvereinbarung mit dem Vermieter). Ansonsten mit der für Wohnraumerhaltung zuständigen kommunalen Behörde (Wohnungs- oder Sozialamt) in Verbindung setzen. Dort ist die Rückstandsübernahme als Beihilfe oder als Darlehen zu beantragen.
Zudem sollte mit dem Vermieter über eine Klagerücknahme verhandelt werden, insbesondere mit dem Hinweis der so möglichen Mietrückstandsübernahme. Die Information, dass bei geringem Einkommen die Kosten für ein Räumungsverfahren etc. letztendlich dem Vermieter zufallen, kann zudem ein Entgegenkommen fördern.