Was ist, wenn die Rente zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht?
Die Leistungen der Pflegeversicherung decken in der Regel nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Der verbleibende Anteil ist privat zu zahlen. Reicht der Zuschuss aus der Pflegekasse zusammen mit dem eigenen Einkommen und Vermögen (bis zur zumutbaren Grenze) nicht aus, um die Kosten zu decken, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten gestellt werden. In bestimmten Fällen müssen sich auch die Angehörigen je nach eigenen finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligen.
- Beratung zur Pflege im Heim erhalten Sie sich zum Beispiel bei den Einrichtungen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox) oder bei der Online-Beratung.