Was ist ein Pflegeberatungseinsatz und wer bezahlt das?
Wer pflegebedürftig ist und ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss je nach Pflegegrad viertel- oder halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Der Beratungsbesuch wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder von einer anerkannten Beratungsstelle in der Wohnung des Pflegebedürftigen durchgeführt. Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen sowie Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen zu beraten und zu unterstützen. Die Kosten für den Einsatz werden von der jeweiligen Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, zum Beispiel bei Pflegegrad 1, oder Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können freiwillig halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.