Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den Fall vorzusorgen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst fällen kann.
- Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie vertrauen und die in Ihrem Namen handeln können. Diese springen zum Beispiel ein, wenn Sie wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie die Vollmacht schreiben, sollten Sie den oder die Bevollmächtigte(n) (zum Beispiel Angehörige, Freunde) einbeziehen. Bevollmächtigte werden nicht vom Gericht beaufsichtigt. - Betreuungsverfügung
Im Gegensatz zur Vollmacht ist das Gericht in ein Betreuungsverfahren einbezogen. In der Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich Wünsche schriftlich festlegen, die im Fall eines Betreuungsverfahrens vom Betreuungsgericht berücksichtigt werden sollen, zum Beispiel welche Person Sie sich als Betreuer(in) wünschen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. - Patientenverfügung
Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt. In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Krankheitssituationen medizinisch behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung wird fälschlicherweise häufig auch als "Patiententestament" bezeichnet. Das ist nicht korrekt, denn ein Testament ist eine Regelung für den Erbfall und tritt erst nach dem Tod in Kraft.
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