Was ist beim Absetzen von Suchtstoffen zu beachten?
Folgende Substanzen sollten sofort weggelassen werden: Alkohol, Kokain, Crack, Ecstasy, Amphetamine. Dabei sollte unbedingt die Hilfe einer Suchtberatungsstelle in Anspruch genommen werden. Wenn diese Substanzen nicht völlig abgesetzt werden können, gibt es die Möglichkeit, während der Schwangerschaft Ersatzstoffe oder Medikamente zu geben. Bei einer Alkohol-Abhängigkeit kommt eventuell eine stationäre Entwöhnung in Frage. Auch das Rauchen (Zigaretten, Cannabis) sollte möglichst aufgegeben oder zumindest reduziert werden. Eine Nikotinersatztherapie – als Pflaster, Tablette oder Kaugummi – kann helfen.
Grundsätzlich gilt für alle Suchtstoffe, dass sie nicht abrupt und ohne Begleitung abgesetzt werden sollten!
Werden Benzodiazepine (Valium®, Faustan®, Rohypnol®) eingenommen, dürfen diese nur langsam reduziert werden, weil Krampfanfälle auftreten können. Es sollte dafür immer ärztliche Begleitung in Anspruch genommen werden.
Auch Heroinkonsum darf nicht plötzlich gestoppt werden. Ein kalter Entzug gefährdet das Kind, es kann zu vorzeitiger Wehentätigkeit, zu einer Frühgeburt bis hin zum Tod des Kindes im Mutterleib kommen. Und das Kind macht die gleichen Entzugserscheinungen durch wie die Mutter. Eine Drogenberatung hilft dabei, eine Arztpraxis oder eine Ambulanz im Krankenhaus zu finden, die eine Substitution durchführt. Aber auch Alkohol sollte langsam und nicht ohne Begleitung reduziert werden.
Quelle:
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Broschüre, „Du bist schwanger… und nimmst Drogen?“
http://www.dhs.de/informationsmaterial/broschueren-und-faltblaetter.html