Muss ich als Angehörige/r für Schulden aufkommen?
„Grundsätzlich haften Angehörige nicht für Schulden des Ehepartners, solange sie bspw. keine Bürgschaft, Abtretung, kein Schuldanerkenntnis oder keinen Kreditvertrag unterschrieben haben. Anders sieht es beim Bankkonto aus. Auch wenn das Konto nicht auf deren Namen läuft, sie aber Unterschriftsvollmacht haben, haften Angehörige bei einem Überziehungskredit für die Gesamtsumme. […]
Die Bank tritt zunächst mit ihrer Forderung an Angehörige heran.
Daher gilt: Vorsicht bei der Unterschrift von Bürgschaften! Banken wollen gern, dass Ehepartner Verträge mit unterzeichnen, sonst gewähren sie keinen Kredit mehr. Am besten ist es, wenn Angehörige sich nicht darauf einlassen und der/die Ehepartner/in nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten sucht."
(aus: Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW, Nichts geht mehr, S. 37, 2. Aufl. 2009)
Weitere Informationen finden Sie in der DHS-Broschüre „Arbeitshilfe Glücksspielsucht – Umgang mit Geld und Schulden – Hinweise für Angehörige pathologischer Glücksspielender und Betroffene“ (http://www.dhs.de/informationsmaterial/factsheets.html).
Quelle:
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. Arbeitshilfe Glücksspielsucht – Umgang mit Geld und Schulden – Hinweise für Angehörige pathologischer Glücksspielender und Betroffen
http://www.dhs.de/informationsmaterial/factsheets.html