Kann ich ehrenamtlich tätig werden, wenn ich arbeitslos bin?
Eine ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Sie ist kein verstecktes Erwerbsarbeitsverhältnis und kann jederzeit beendet werden. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bestehen.
Der Einstieg in einen Beruf hat allerdings Vorrang vor einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Deshalb müssen Sie der Agentur für Arbeit einen ehrenamtlichen Einsatz mit mehr als 15 Stunden pro Woche melden.