Geld, Arbeit und die Hoffnung auf ein besseres Leben
Einmal angekommen, müssen die meisten Ausländer_innen selbst für sich sorgen. Nur Asylbewerber_innen werden vom Staat untergebracht und erhalten quasi "automatisch" Leistungen, allerdings unter dem Niveau des Bürgergelds. Andere Ausländer_innen sind von vielen Leistungen ausgeschlossen und verlieren ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie nicht selbst für sich sorgen können. Insgesamt erhalten weniger Ausländer_innen Sozialleistungen als häufig angenommen.
Lohnt sich Arbeit gegenüber Sozialleistungsbezug?
Mehr Geld in der Tasche mit Arbeit und Ergänzungsleistungen
Wer durch Arbeit nur wenig Geld verdient, hat Anspruch auf staatliche Ergänzungsleistungen, wie aufstockendes Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld. Im Ergebnis erzielen arbeitende Menschen ein deutlich höheres Einkommen als Leistungsbezieher_innen. Die Höhe des Bürgergelds orientiert sich an den Ausgaben armer Haushalte und finanziert kein gutes Leben.
Hier finden Sie eine Auswahl verschiedener Berechnungen, die belegen: Arbeit lohnt sich! Die Höhe der Sozialleistungen in Deutschland allein sind kein ausschlaggebendes Argument, sich nicht um Arbeit zu bemühen.
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Bekommen Ausländer_innen, die zur Arbeitssuche einreisen, in Deutschland Bürgergeld?
Ausländische Arbeitssuchende sorgen für ihren eigenen Lebensunterhalt
Ausländer_innen, auch aus der EU, die sich allein zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, müssen ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Sobald sie Bürgergeld oder Sozialhilfe beantragen, verlieren sie in der Regel ihr Aufenthaltsrecht.
Welche Sozialleistungen bekommen Asylbewerber_innen?
Vor allem Sachleistungen laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt uneingeschränkt das Menschenrecht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung. Das schließt Asylbewerber_innen mit ein. Deshalb erhalten Asylbewerber_innen Sozialleistungen, wenn sie kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben. Für sie gilt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Solange sie in den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen leben, handelt es sich nach Möglichkeit um Sachleistungen, also Unterkunft, Heizung, Kleidung und Ernährung sowie persönliche Notwendigkeiten des täglichen Lebens. Bürgergeld oder Sozialhilfe werden nicht gezahlt.
Unter dem Niveau des Bürgergelds oder der Sozialhilfe
Nach dem Umzug in die zugewiesene Kommune leben Asylbewerber_innen zumeist in Gemeinschaftsunterkünften - insoweit bleibt es bei Sachleistungen. Für den notwendigen persönlichen Bedarf gibt es in der Regel Geld. Gibt es in der Unterkunft keine Verpflegung, wird auch dafür Geld ausgezahlt. Wer akut erkrankt ist oder Schmerzen hat, wird gesundheitlich versorgt. Für die Kinder gibt es Leistungen für Teilhabe und Bildung. Sonderleistungen, wie es sie z. B. während Corona oder als Folge der Inflation in den letzten Jahren gab, erhalten sie regelmäßig nicht. Insgesamt liegen die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes unter dem Niveau des Bürgergelds oder der Sozialhilfe.
Menschenwürdige Existenzsicherung
Die Höhe und der Umfang der Leistungen orientieren sich auch bei Asylbewerber_innen an den Gegebenheiten und Kosten in Deutschland, um das eingangs erwähnte Menschenrecht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung zu gewährleisten. Eine weitere Absenkung der Leistungen, z.B. um sie an niedrige Leistungen anderer Länder anzupassen, würde die Grundlagen der deutschen Verfassung beschädigen.
Sozialleistungen nach 18 Monaten
Zieht sich das Asylverfahren ohne Zutun der Asylbewerber_innen in die Länge oder ist bei Geduldeten eine Abschiebung längere Zeit nicht möglich, erhalten sie bis Anfang 2024 nach 18 Monaten die gleichen Leistungen wie Sozialhilfeempfänger_innen. Diese Frist wurde nun auf 36 Monate verlängert, obwohl sich ein Zusammenhang zwischen der Frist und der Zahl an Asylanträgen statistisch nicht nachweisen lässt.
Für geduldete Ausländer_innen, also Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber nicht abgeschoben werden können, gilt weiterhin das Asylbewerberleistungsgesetz.
Kein Kindergeld für arbeitnehmende Asylbewerber_innen
Nehmen Asylbewerber_innen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf, zahlen sie wie alle anderen Beschäftigten in die Sozialkassen ein und sind damit auch krankenversichert. Sie bekommen jedoch kein Kindergeld. Wenn sie in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, zahlen sie dort Miete, als würden sie in einer eigenen Wohnung leben.
Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Menschen, die wegen des Kriegs aus der Ukraine geflohen sind, müssen sich nicht um Asyl bemühen, sondern haben unmittelbar ein Aufenthaltsrecht. Damit erhalten sie Bürgergeld oder Sozialhilfe.
Welche Vorteile hätte eine Bezahlkarte für Asylbewerber_innen?
Zeitgemäß? Entbürokratisiert? Integrativ?
Da die Kosten, die logistischen Herausforderungen und die Verwaltung der Sachleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz die Kommunen belasten, wird die Ausgabe einer Bezahlkarte diskutiert, mit der die Asylbewerber_innen selbst ihre Möbel, ihre Verpflegung usw. einkaufen können. Eine solche Karte wäre möglicherweise unbürokratischer und zeitgemäßer als Barauszahlungen. Je nachdem wie sie gestaltet ist, könnte sie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Es muss die Handlungsfreiheit gewährleistet bleiben, das bedeutet, dass jede_r das verfügbare Geld nach Gutdünken einsetzen kann und nicht, wie teilweise angedacht, nur in bestimmten Geschäften und nicht im Internet einkaufen darf. Erfahrungswerte gibt es noch nicht.
Die mit einer Bezahlkarte verbundenen Erwartungen der Migrationssteuerung dürften sich nicht erfüllen. Die Modalitäten, wie Leistungen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden, haben sicher keine unmittelbare Auswirkung auf das weltweite Fluchtgeschehen.
Was ist über Auslandsüberweisungen von Asylbewerber_innen bekannt?
Handlungsfreiheit und Bankgeheimnis sind Trumpf
Das wenige nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausgezahlte Bargeld für den persönlichen, soziokulturellen Bedarf ist Teil des Menschenrechts auf eine menschenwürdige Existenzsicherung. Asylbewerber_innen dürfen es so verwenden, wie sie es möchten. Ob sie auf ihr persönliches Geld verzichten und es an Angehörige überweisen, um diese zu unterstützen, ist nicht belegbar. In jedem Falle wäre es legitim.
Nach Aussagen der Bundesbank ist bekannt, wie hoch die Überweisungen in bestimmte Länder ausfallen - aber nicht, ob diese von Personen im Leistungsbezug ausgehen. Aufgrund des Bankgeheimnisses gibt es keine Möglichkeit, zu erfassen, ob Asylbewerber_innen oder generell Geflüchtete Geld ins In- oder Ausland überweisen. Überweisungen ins Ausland sind erst ab 12.500 Euro meldepflichtig. Detaillierte Daten können nur im Rahmen eines Strafverfahrens erhoben werden, sofern sie beweiserheblich sind, wie bei Steuerhinterziehung oder Wirtschaftsstraftaten.
Ein Verbot von Auslandsüberweisungen für Asylbewerber_innen, wie es hier und da gefordert wird, lässt sich mit der Handlungsfreiheit des Grundgesetzes nicht vereinbaren. Wenn es sich um Personen handelt, die einer Beschäftigung nachgehen, wäre ein solches Verbot auch ein Eingriff in das Eigentumsrecht nach Art. 14 Grundgesetz.
Quelle:
Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. November 2023. Der Beschluss finden Sie hier.