Christliche Verbände positionieren sich für eine zukunftsweisende Pflegeausbildung
Der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der EKD, der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. (KKVD), der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV), der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege machen aus diesem Grund in einem gemeinsamen Papier die Notwendigkeit einer grundlegenden Neukonzeption von Berufs- und Bildungswegen der Pflege und Assistenz deutlich.
Sie fordern für diese Fachkräfte konkret eine bundesgesetzlich verankerte, generalistische Ausbildung mit einheitlichem Abschluss. Bereits im vergangenen Jahr haben sich die konfessionellen Bundesverbände der Altenhilfe und Krankenhäuser zusammen mit Caritas und Diakonie in einem gemeinsamen Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung in die Debatte eines neuen Pflegeberufes eingebracht.
Das vorliegende Papier konkretisiert und vertieft diese gemeinsamen Empfehlungen und Forderungen.
Der Bedarf ist da, denn angesichts des wachsenden Aufgabenspektrums und des drohenden Fachkräftemangels ist es erforderlich, die Berufsfelder des Gesundheits- und Pflegebereiches für den Nachwuchs wesentlich attraktiver zu gestalten. Hierzu müssen sich Bildungswege stärker an den tatsächlichen Erfordernissen der Arbeitsfelder orientieren, in denen Menschen auf Pflege, Begleitung oder Assistenz angewiesen sind. In genau diese Tätigkeitsfelder müsse künftig allen Ausbildungsabsolventen ein direkter, beruflicher Einstieg ermöglicht werden. Die bereits vorhandenen Bildungswege der Aus-, Fort- und Weiterbildung müssen laut der Empfehlung als aufeinander bezogenes Bildungskonzept im Sinne des lebenslangen Lernens weiterentwickelt werden. Hierbei sind auch die Hochschulen einzubeziehen. Parallel muss man aber auch über eine grundständige akademische Qualifizierung in Form eines dualen Studiums nachdenken.
Eine stabile Finanzierungsstruktur ist Grundlage jeder Ausbildung. Sie muss den ausbildenden Trägern vor allem auch Raum für die Ausgestaltung und Entwicklung der Qualität der Ausbildung lassen. Die Verbände fordern deshalb eine auskömmliche und wettbewerbsneutrale Refinanzierung der Ausbildungskosten. Hierfür können die bewährten Strukturen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (§ 17 a KHG) als Orientierung dienen.
Die Empfehlungen für eine zukunftsweisende Reform der Pflegeausbildungen in Deutschland gibt es hier zum Download.