Besteht ein Unterschied zwischen Schuldnerberatung und Insolvenzberatung?
Die meisten Schuldnerberatungsstellen bieten seit 1999 auch Insolvenzberatung an. Seitdem gibt es die gesetzliche Grundlage für die Privat- oder Verbraucherinsolvenz. Um ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen zu können, muss eine außergerichtliche Einigung versucht werden. Sollte diese scheitern, muss mit dem Antrag die Bescheinigung einer anerkannten Stelle (Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt) eingereicht werden. Mit der Bescheinigung wird bestätigt, dass die außergerichtliche Einigung ernsthaft erfolgte.
Viele Schuldnerberatungen signalisieren deshalb bereits mit ihrem Namen, dass sie eine anerkannte Stelle sind und Insolvenzberatung anbieten. Es gibt jedoch auch Stellen, die nicht darauf hinweisen. Falls Sie für sich im Verbraucherinsolvenzverfahren einen möglichen Ausweg sehen, sollten Sie in jedem Fall bereits bei der Terminvereinbarung nachfragen, ob es sich um eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle handelt.