Asyl, Duldung, Aufenthalt
Die Einwanderung von Arbeitskräften ist in Deutschland in Folge der demographischen Entwicklung kaum noch umstritten. In gesellschaftlichen und politischen Debatten geht es jedoch überwiegend nicht um Migration in allen seinen Facetten, sondern vor allem um Themen wie Asyl, Duldung, Ausreisepflicht und Abschiebung. Dabei ist es wichtig, die einzelnen Konzepte und Instrumente zu verstehen. Sie sind die Grundlage, um sinnvolle Ideen entwickeln zu können, so weit wie möglich zu steuern und Integration zu fördern - zugunsten eines guten Miteinanders.
Weitere Begriffe gibt es hier:
Was ist Migration?
Erzwungen oder freiwillig
Migration bezeichnet oft die Wanderung von Menschen über Landesgrenzen hinweg. Die Gründe dafür sind vielfältig. Es gibt die Unterscheidung zwischen erzwungener Migration, zu der insbesondere Asyl oder Vertreibung gehören, und freiwilliger Migration, etwa aus familiären Gründen oder um zu arbeiten oder zu studieren.
Was bedeutet Asyl?
Schutz vor Verfolgung
Das Wort Asyl ist griechischen Ursprungs und bedeutet "Zufluchtsort". Asyl im Sinne der Migration beinhaltet den Schutz vor Verfolgung. Das Asylrecht steht Menschen zu, die in ihrem Ursprungsland politisch verfolgt werden (z.B. wegen ihrer politischen Überzeugung oder ihrer Religion) und denen deshalb ernsthafter Schaden droht. Politisches Asyl ist in Deutschland ein Grundrecht.
Asyl bezeichnet umgangssprachlich alle Formen von Schutz, die Menschen in Deutschland erhalten können, die vor Verfolgung fliehen.
Wer bekommt Asyl?
Asyl bekommt, wer politisch verfolgt ist
Menschen verlassen nicht ohne Grund ihre Heimat. Wer Asyl beantragt, sucht Schutz. Dabei geht es um politische Verfolgung. In Art. 16a GG heißt es schlicht: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Laut Genfer Flüchtlingskonvention erhält eine Person Asyl, die sich "aus begründeter Furcht vor
- Verfolgung wegen ihrer Rasse
- Religion,
- Nationalität
- politischen Überzeugung
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
außerhalb des Herkunftslandes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie hat oder in dem sie als Staatenloser gelebt hat und dessen Schutz vor dieser Verfolgung sie nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen der Furcht vor Verfolgung nicht in Anspruch nehmen will."
Welche Schutzformen außer Asyl gibt es?
Nationale und übergreifende Rechtsgrundlagen
Deutschland ist in seiner Politik eingebettet in übergreifende Rechtsgrundlagen. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem beinhaltet unter anderem die Richtlinie zur Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz (Richtlinie 2011/95/EU. Zum Verfahren: Richtlinie 2013/32/EU). Internationalen Schutz erhalten politisch Verfolgte sowie Menschen, die wegen Krieg und/oder Gewalt schutzbedürftig sind.
Asyl im Sinne des Grundgesetzes erhalten nur Personen, die nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist sind. Auch nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten politisch Verfolgte Schutz - hierbei spielt der Reiseweg keine Rolle. Menschen, die vor Krieg, Terror und Gewalt flüchten, erhalten kein Asyl, sondern subsidiären Schutz nach der. In Deutschland leben so je nach Rechtsgrundlage "Asylberechtigte", "anerkannte Flüchtlinge" (GFK-Flüchtlinge) und "Subsidiär Schutzberechtigte".
Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, reisen aufgrund der Visumsfreiheit für Kurzaufenthalte und aufgrund der sogenannten EU-Massenzustrom-Richtlinie auch für einen längeren Aufenthalt legal ein und erhalten Schutz.
Wenn das Grundrecht auf Asyl abgeschafft würde und Deutschland aus der EU austreten würde, müsste der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention trotzdem geprüft werden. Wären die deutschen Grenzen bewacht, dürften Schutzsuchende also nicht einfach an der Grenze zurückgewiesen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung?
Die Ausweisung dient dazu, dass Ausländer_innen, die eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung oder wichtige öffentliche Interessen darstellen, ihr Aufenthaltsrecht verlieren und das Land verlassen. Bei einem Ausweisungsverfahren werden die Gründe, die für eine Ausweisung sprechen - wie beispielsweise eine Verurteilung wegen einer Straftat - gegen die Bleibeinteressen abgewogen. Zu den Bleibeinteressen zählen insbesondere die Geburt in Deutschland, ein langer Aufenthalt oder das Zusammenleben mit kleinen Kindern. Wenn es zu einer Ausweisung durch die Ausländerbehörde kommt, ist die betroffene Person ausreisepflichtig.
Die Abschiebung ist die Durchsetzung der Ausreisepflicht als Folge
- einer Ausweisung,
- nach Ablauf eines Visums
- oder auch nach der Ablehnung eines Schutzstatus.
Sie erfolgt, wenn keine freiwillige Ausreise stattfindet.
Was bedeutet Duldung?
Aussetzen der Abschiebung und Dulden des Aufenthalts trotz Ausreisepflicht
Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, sind ausreisepflichtig. Manchmal gibt es Gründe, diese Ausreisepflicht nicht durchzusetzen. Die Duldung zeigt dann, dass die Abschiebung ausgesetzt ist, legitimiert den weiteren Aufenthalt allerdings nicht. Der Aufenthalt ist vielmehr, wie der Name sagt, nur geduldet.
Asylbewerber_innen erhalten während des Verfahrens eine Aufenthaltsgestattung - sie haben also ein Aufenthaltsrecht. Die oft genutzte Formulierung "geduldete Asylbewerber" ist also falsch.
Was passiert mit abgelehnten Asylbewerber_innen?
Abgelehnte Asylbewerber_innen verlieren mit Abschluss des Verfahrens die Aufenthaltsgestattung - sind also mangels Aufenthaltsrecht ausreisepflichtig. Kommen sie der Pflicht nicht nach, werden sie abgeschoben. Ist das nicht möglich, erhalten sie eine Duldung.