Im Jahr 2016 wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 330.000 Haushalten der Strom gesperrt. Die Zahl der Androhungen liegt bei mehr als seschs Millionen. Die Studie von DCV und ZEW analysiert nun erstmals, wer von diesen Stromsperren betroffen ist.
Familien mit Kindern und ALG II-Empfänger geraten besonders häufig in Zahlungsrückstand bei der Stromrechnung. Eine damit drohende Sperrung des Stroms zu verhindern, gelingt vor allem Menschen mit geringer Bildung und Alleinstehenden schlecht. Besonders wahrscheinlich werden Sperrandrohungen und Stromsperren, wenn Haushalte bereits anderen Gläubigern gegenüber Schulden haben, etwa durch Kreditkäufe von Autos, Möbeln oder durch Mietschulden.
Not durch Energiearmut
Zahlreiche Erfahrungen in den Beratungsstellen der Caritas belegen die Not, die durch Energiearmut entstehen kann. Dies betrifft insbesondere Haushalte, in denen alte, kranke und behinderte Menschen, Schwangere und minderjährige Kinder leben. Mit dem Projekt „Stromspar-Check“ unterstützt die Caritas die Bezieher von Niedrigeinkommen dabei, den Stromverbrauch zu reduzieren und Stromkosten zu sparen.
„Parallel zu diesem Projekt erwarten wir strukturelle Antworten“, fordert Neher. Es müsse geprüft werden, wie soziale Indikatoren in die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) aufgenommen werden können. Energieversorger sollten in jedem Fall von Energiesperren absehen, wenn laufende Abschläge vollständig gezahlt werden und eine tragfähige Lösung für die Regulierung des Zahlungsrückstands gefunden wurde.
Um Stromsperren wirksam zu vermeiden und Betroffenen zu helfen, bietet die Caritas auch Unterstützung über die Allgemeine Sozialberatung und die Schuldnerberatung.
Für die aktuelle Studie wurden die Daten im Rahmen der deutschlandweiten Stichtagserhebung bei den Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung des Deutschen Caritasverbandes e.V. (DCV) erhoben. Diese Beratungsstellen sind ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Menschen in Not.