Der Deutsche Caritasverband tritt zum 1. August 2023 dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids für Betroffene von sexuellem Missbrauch bei. Mit dem Beitritt der verbandlichen Caritas zu dem Verfahren, das seit mehr als zwei Jahren im Verantwortungsbereich der katholischen Kirche bei den (Erz-)Diözesen und Orden Anwendung findet, haben Betroffene von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Caritas ab dann die Möglichkeit, Anträge auf Anerkennung des Leids zu stellen.
"Mit dem Beitritt zu dem bewährten Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ermöglichen wir, dass Menschen, denen in einer Caritas-Einrichtung Leid zugefügt wurde, eine schnelle und vor allem systematisch geregelte Entscheidung über eine Anerkennungsleistung erhalten", sagt Dr. Susanne Pauser, zuständige Vorständin des Deutschen Caritasverbandes. "Es ist uns wichtig, dieses Leid anzuerkennen und dies auch durch eine finanzielle Leistung deutlich zu machen." Die Zahlungen an Betroffene seien Ausdruck der institutionellen Mitverantwortung der verbandlichen Caritas. "Wir stellen uns dieser Verantwortung", so Pauser.
Empfehlungen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs hat der Deutsche Caritasverband bereits im Jahr 2010 verfasst. "In der Zwischenzeit wurden die Regelwerke mehrfach weiterentwickelt, von betroffenen Caritas-Rechtsträgern Anerkennungszahlungen geleistet und geschehenes Unrecht aufgearbeitet", so Pauser. "Dass die UKA nun von der verbandlichen Caritas als bewährte Institution für die Festlegung von Anerkennungsleistungen genutzt werden kann, ist ein großer Vorteil im Hinblick auf eine einheitliche und zügige Handhabung."
Zum Beitritt erklärte Erzbischof Stephan Burger (Freiburg), der Vorsitzende der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz sowie stellvertretende Vorsitzender der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen ist: "Ich begrüße den Beitritt der Caritas zum Anerkennungsverfahren der Deutschen Bischofskonferenz. Das schlimme Leid, das Betroffene erfahren mussten, kann nicht ungeschehen gemacht werden. Mit den Leistungen dieses Verfahrens wollen die Bischöfe, die Caritas und auch zahlreiche Ordensgemeinschaften dieses Leid anerkennen und zumindest einen Beitrag zu dessen Linderung leisten. Ich bin den Mitgliedern der UKA und den Mitarbeitenden in ihrer Geschäftsstelle sehr dankbar für ihre wichtige und sensible Arbeit, der wir Bischöfe uneingeschränkt vertrauen."
Betroffene können ihre Anträge auf Anerkennungsleistungen bei den zuständigen beauftragten Ansprechpersonen der Diözesan-Caritasverbände oder - wo dies vereinbart ist - der (Erz‑)Diözesen einreichen, die auch Hilfestellung bei der Antragstellung leisten. Die Anträge werden geprüft und anschließend an die UKA in Bonn weitergeleitet, die dann über die Höhe der Anerkennungsleistung entscheidet. Sie orientiert sich dabei am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder und bezieht zahlreiche in der Verfahrensordnung dargestellte Kriterien mit ein.
Dieses Verfahren ist auch im Bereich der Caritas eine freiwillige Leistung, unabhängig von den Rechtsansprüchen Betroffener, die sie weiterhin in ordentlichen Gerichtsverfahren geltend machen können. Das Verfahren zur Anerkennung des Leids wurde zum 1. Januar 2021 auf Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. In Abstimmung mit der Vorsitzenden der UKA erstellt die UKA-Geschäftsstelle jährlich einen Tätigkeitsbericht, in dem künftig auch die Fälle aus Caritas-Einrichtungen ausgewiesen werden.
Pressemitteilung
Berlin
Der Verantwortung stellen – Leid anerkennen
Erschienen am:
25.07.2023
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
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