Auch tatverdächtige oder straffällig gewordene Menschen brauchen ein zu Hause. Eine Wohnung ist eine wesentliche Voraussetzung, damit die Resozialisierung nach Entlassung aus U- oder Strafhaft gelingt. Die Wohnungsfrage ist für die meisten Inhaftierten das drängendste Problem. Dies zeigt ein aktueller Bericht zur Lebenslage straffällig gewordener Menschen.
Betroffene brauchen zeitnah Beratung
Aus einer Umfrage der katholischen und evangelischen Straffälligenhilfe wird deutlich, dass für die Sicherung der Wohnkosten in der Haftzeit viel zu häufig geltendes Recht nicht umgesetzt wird oder dass Anträge gar nicht erst gestellt werden, weil die Betroffenen keine entsprechende Beratung erhalten.
In dem gemeinsamen Positionspapier drängen die Verbände von Caritas und Diakonie gemeinsam mit ihren Fachverbänden der Straffälligenhilfe darauf, bestehendes Recht umzusetzen: Die Justizvollzugsanstalten müssen daher bei Neuzugängen darauf achten, dass die Frage der Übernahme der Wohnkosten in der Zeit der Haft und der U-Haft geklärt ist. Die Sozialverwaltungen müssen die Möglichkeiten bis zu einem Jahr Wohnkostenhilfe zu gewähren voll ausschöpfen. Wenn Umstände vorliegen, die eine längere Bewilligung erforderlich machen, müssen auch diese berücksichtigt werden und gegebenenfalls zu einem längeren Bewilligungszeitraum führen.