Dr. Robert Seitz, Abteilungsleiter Soziale Einrichtungen der Caritas Regensburg
Annalena Baerbock war gerade als Kanzlerkandidatin der Grünen gekürt, als sie im TV-Interview schon zur Pflege gefragt wurde. Was ein gutes Gehalt für Pflegerinnen und Pfleger sei, war eine Frage. Baerbocks kryptische Antwort: "Hier muss man genau hinschauen, das ist mir wichtig." Dann schauen wir genau hin.
Politiker behaupten gerne, dass die Pflege im Vergleich zu anderen Berufen unterdurchschnittlich bezahlt ist. Das ist zwar nicht pauschal falsch, gilt aber z.B. nicht für kirchliche Träger, die sich seit langem am Tarifwerk des öffentlichen Dienstes TvöD orientieren.Eine Altenpflegerin bei der Caritas verdient nach aktuellem Tarifabschluss 2021 mit 3.663 € im Monat über 300 € mehr gegenüber dem Durchschnittslohn in der Pflegebranche. Noch deutlicher als bei den Fachkräften ist der Unterschied bei den Hilfskräften mit einem Plus von über 500 € für die Caritas.
Jetzt im Wahlkampf ist sowohl aus dem Hause des CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn als auch von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil die Forderung zu hören, dass Pflegeanbieter künftig nur dann Geld aus der Pflegeversicherung bekommen sollen, wenn sie ihren Beschäftigten einen Tariflohn zahlen.
Diese Forderung ist zu begrüßen – auch wenn zunächst offenbleibt, was Tarif hier bedeutet. Klassisch wird ein Tariflohn zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden verhandelt. Im Bereich der Altenpflege organisieren sich Fachkräfte kaum in Gewerkschaften und sind auch sonst schlecht vertreten. Das sollte sich ändern!
Es ist gut, wenn eine Bundeskanzlerin in spe beim Thema Pflege genau hinsieht. Denn der Pflegenotstand ist Realität und Corona ist ein Brandbeschleuniger. Allerdings steht es der Politik nicht zu, Pflegeträgern einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag vorzuschreiben. Das widerspräche der grundgesetzlich verankerten Tarifautonomie und dem Subsidiaritätsprinzip, auf dem Deutschlands Politik nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut ist.
Träger der Caritas und der Diakonie machen von ihrem im Grundgesetz garantierten Recht Gebrauch, die Vergütung im Konsens zwischen Arbeitnehmern und Dienstgebern auf dem sogenannten "Dritten Weg" festzulegen. Der aktuelle Vergütungsvergleich zeigt: Die Pflegekräfte fahren damit gut
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Lesen Sie hier eine Pressemitteilung der Caritas Deutschland.