Glossar: Ehrenamt
Versicherung
Während der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Caritas, auf dem Weg zum Einsatzort und bei Seminaren oder Kursen sind alle Ehrenamtlichen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII) gegen Unfallschäden versichert. In vielen caritativen Einrichtungen, Caritasverbänden und Sozialstationen sind Freiwillige auch haftpflichtversichert. Fragen Sie in Ihrer Einsatzstelle nach, bevor Sie Ihr Engagement starten, und lassen Sie sich Ihre Beauftragung schriftlich bestätigen.