Das Strafgesetzbuch soll in 2024 modernisiert werden. Dazu hat das Bundesministerium für Jusitz (BMJ) einige Eckpunkte vorgelegt. Der Deutsche Caritasverband nimmt gemeinsam mit der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe zu ausgewählten Punkten Stellung: Beispielsweise zur Streichung der Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB), auf die Modifikationen der Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB), das Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) und das Unerlaubte Glücksspiel (§§ 284ff).
Aus den Erfahrungen der Einrichtungen und Dienste unter dem Dach des Deutschen Caritasverbandes ergeben sich Bewertungen aus der praktischen Arbeit, die eine besondere Kompetenz, Erfahrung oder Betroffenheit mit sich bringt.
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