Wer über längere Zeit arbeitslos ist, verliert den Anschluss ans Berufsleben. Gesundheitliche und psychische Probleme machen diese Menschen unattraktiv für Betriebe. Deshalb brauchen sie eine spezielle Förderung, denn auch sie wollen arbeiten. Die Caritas liefert Ideen, wie das gelingen kann und sagt, was die Bundesregierung tun muss.
Trotz guter Konjunktur sind viele Menschen weiterhin von beruflicher und sozialer Teilhabe ausgeschlossen. Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt, dass mit dem Teilhabechancengesetz eben dieser Zielgruppe eine Perspektive am Arbeitsmarkt eröffnen wird. Er sieht jedoch im Detail Änderungsbedarf an einzelnen Regelungen des Gesetzes.
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Caritas und Energieagenturen bilden Langzeitarbeitslose zu Energiesparberatern aus. Sie messen in Privathaushalten den Energieverbrauch und geben Tipps. Doch oft geht es um viel mehr als um das Energiesparen – wie das Beispiel von Sylvia C. in Frankfurt zeigt.
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Arbeitslosengeld-Bescheide sind oft intransparent und unverständlich. Entsprechend schwer ist es für Arbeitslosengeld-Empfänger, ihre Rechte durchzusetzen. Annette Holuscha-Uhlenbrock, Direktorin des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart, fordert frühzeitige Beratung und Rechtsvereinfachung.
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Keiner von ihnen wollte arbeitslos werden. Schon gar nicht so lange, dass der Anschluss ans "normale Leben" verloren geht. Doch eine Krankheit, psychische Probleme, die Insolvenz eines Arbeitgebers oder andere Gründe haben diese zehn Männer und Frauen in eine schwierige Lage gebracht, mit der sie nun irgendwie leben müssen.
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Arbeitspolitik als kommunale Aufgabe hat hier Tradition: Im Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm bündelt die Stadt ihre Instrumente, Langzeitarbeitslose in Arbeit zu vermitteln. Das neue Teilhabechancengesetz fällt hier zusätzlich auf fruchtbaren Boden.
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Die Arbeitsgelegenheiten, vor zehn Jahren als Instrument für arbeitsmarktferne Menschen ins Leben gerufen, werden immer mehr reglementiert und deshalb weniger genutzt. Eine Alternative zu dieser niedrigschwelligen Förderung ist aber auch nicht in Sicht.
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Wer ist arm? Was muss Politik tun, um Armut wirksam zu bekämpfen? Welche Beiträge kann die Caritas als Wohlfahrtsverband leisten? Ausgehend von diesen Fragen hat der Deutsche Caritasverband Vorschläge zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung entwickelt. Anlass ist die bevorstehende Halbzeitbewertung der EU 2020-Strategie.
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Geförderte Beschäftigung kann ein sinnvolles Angebot sein, um die Lebenslage von langzeitarbeitslosen Menschen zu verbessern. Doch was passiert, wenn die Förderung endet, und wie nehmen die Betroffenen ihre Tätigkeit wahr?
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Der Niedriglohnsektor wächst und befristete Arbeitsverhältnisse nehmen zu – mit schlechten Folgen nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern für die gesamte Volkswirtschaft, sagt Beatrix Herrlich vom Diözesan-Caritasverband Hildesheim in einem Interview mit der Hildesheimer Kirchenzeitung.
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