Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bildet die Verbesserung der Finanzierung der ambulanten und stationären Hospizarbeit. Die Finanzierung der stationären Hospize wird auf eine auskömmliche Grundlage gestellt. Die ambulanten Hospizdienste werden gestärkt, indem künftig neben den Personal- auch die Sachkosten gefördert werden sollen. Im Krankenhausbereich sollen Palliativstationen künftig als "Besondere Einrichtungen" ausgewiesen werden und durch entsprechende krankenhausindividuelle Entgelte finanziert werden können. Des Weiteren soll die allgemeine Palliativversorgung in der Regelversorgung durch Erweiterung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege aufgebaut und weiterentwickelt werden. All diese Ansätze werden von Caritas und Diakonie ausdrücklich begrüßt.
Caritas und Diakonie sehen Nachbesserungsbedarf
Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen. An dieser Stelle ist der Gesetzentwurf aus Sicht von Caritas und Diakonie deutlich unzureichend. Eine gute Palliativversorgung und hospizliche Begleitung erfordert zwingend eine bessere Personal- und Ressourcenausstattung der stationären Pflegeeinrichtungen. Der Gesetzentwurf sieht zu diesem Zweck eine neue Leistung vor: die gesundheitliche Versorgungsplanung von Menschen in der letzten Lebensphase. Für diese Leistung sind jedoch nur Mittel im Umfang des unteren mittleren zweistelligen Millionenbereiches vorgesehen. Nach den Berechnungen von Caritas und Diakonie müssen für eine bessere Personal- und Ressourcenausstattung einer umfassenden Hospiz- und Palliativversorgung jedoch Mehrausgaben im Umfang zwischen 250 und 500 Mio. Euro angesetzt werden.
Nachbesserungsbedarf sehen Caritas und Diakonie auch im Krankenhausbereich. Die Förderung von Palliativstationen allein reicht nicht aus, um allen Patienten und Angehörigen eine angemessene Sterbebegleitung im Krankenhaus zu ermöglichen und eine flächendeckende, zwischen Krankenhaus und ambulantem Versorgungsbereich gut verzahnte palliativmedizinische Versorgung der Bevölkerung vor allem im ländlichen Bereich zu gewährleisten. Es bedarf stationsübergreifender Palliativdienste im Krankenhaus, die als multiprofessionelle Teams die palliative Mitbehandlung und Begleitung der betroffenen Patienten übernehmen.