Regulierungsmöglichkeiten
Wie verschaffe ich mir einen Überblick über meine Schulden?
Bevor Sie sich auf den Weg machen, finden Sie heraus, wo Sie gerade stehen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre
- Schuldensituation. Öffnen Sie die Post, auch wenn es schwer fällt. Legen Sie einen Ordner an, sortieren Sie die Schuldunterlagen (alphabetisch und nach zeitlicher Reihenfolge). Fassen Sie alle Verbindlichkeiten in einer Tabelle nach folgendem Muster zusammen:
Gläubiger |
aktueller Ansprechpartner |
Höhe der Gesamtforderung |
Verfahrensstand |
Bemerkungen |
ursprünglicher Vertragspartner |
Absender des letzten Schreibens |
Einschließlich Kosten und Zinsen |
Mahnung, gerichtliches Verfahren, Urteil, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft, ... |
letzte Zahlung, wer haftet mit? ... |
Prüfen Sie, ob Schulden vorrangig bezahlt werden müssen (Miet- oder Energieschulden, Geldstrafen, ...). Sind Schulden dabei, die Ihre (mögliche) Berufstätigkeit gefährden?
- Einkommens- und Vermögenssituation. Können Sie tatsächlich aus eigener Kraft Ihre Schulden abzahlen? Stellen Sie Ihre Einnahmen den Ausgaben gegenüber. Prüfen Sie, ob es zusätzliche Einnahmequellen (z. B. staatliche Leistungen, Nebenjob) gibt. Sind alle Ausgaben nötig? Gibt es preiswertere Möglichkeiten?
Führen Sie Haushaltsbuch? Falls nicht, schreiben Sie täglich Ihre Ausgaben auf und ordnen diese bestimmten Ausgabekategorien zu (Ernährung, Freizeit, Hygiene, Fahrtkosten, ...). Wenn Sie mindestens drei Monate durchhalten, haben Sie so einen guten Überblick und können überlegen, an welcher Stelle Einsparungen möglich sind. Vordrucke erhalten Sie in Ihrer Schuldnerberatungsstelle oder unter www.Geld-und-Haushalt.de.
Welche Auswege aus den Schulden gibt es?
Nun wissen Sie, wo Sie stehen, wie schwer Ihr Gepäck ist und was Ihnen auf Ihrem Weg an „Proviant“ zur Verfügung steht. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, welcher (Aus)Weg möglich ist, um die Schulden in den Griff zu bekommen.
Verhandlungen mit dem Ziel der Regulierung können als Lösung beinhalten:
- Vergleich durch Einmal- oder Ratenzahlung (oder Mischformen). Das heißt, die Schulden werden einschließlich Zinsen und Kosten festgeschrieben. Gläubiger und Schuldner kommen sich bei einem Vergleich entgegen. Der Schuldner zahlt „freiwillig“, ohne staatlichen Zwang. Der Gläubiger verzichtet auf einen Teil seiner Forderung.
Vergleiche setzen immer voraus, dass Geld vorhanden ist. Sollten Sie den Vergleichsbetrag von Verwandten oder Freunden erhalten, klären Sie vorab, ob eine Gegenleistung (Geld, Hilfen, Besuche ...) erwartet wird.
- Erlass der Forderung durch Niederschlagung oder Begnadigung (zum Beispiel: Schulden bei Gericht, GEZ, Ämter ...), oder der völlige Verzicht auf die Forderung. Der Antrag sollte gut und ausführlich begründet werden.
Bei allen Regulierungsverhandlungen ist zu beachten, dass die Interessen der Gegenseite berücksichtigt werden müssen. Gläubiger können nicht gezwungen werden, auf noch so „gute“ Angebote einzugehen.
- Das Insolvenzverfahren ist ein gesetzlich genau geregeltes Verfahren mit dem Ziel der Schuldenbefreiung. Für aktiv Selbständige und unter bestimmten Voraussetzungen auch ehemals selbständig Tätige ist das Regelinsolvenzverfahren, für alle anderen das Verbraucherinsolvenzverfahren vorgesehen. In beiden Verfahren müssen alle Mitwirkungspflichten erfüllt werden, um nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung zu erhalten. Einen Ratgeber zum Verbraucherinsolvenzverfahren sollten Sie in Ihrer Schuldnerberatungsstelle erhalten. Müssen Sie aktuelle Miet- beziehungsweise Energieschulden, Geldstrafen oder Schadenersatz aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen bezahlen, ist das Insolvenzverfahren möglicherweise gegenwärtig nicht der richtige Weg.
- Wenn die vorgenannten Wege für Sie aktuell nicht begehbar sind, müssen Sie vorübergehend mit den Schulden leben. Sie sollten sich umfassend über Ihre Rechte als Schuldner informieren, um unberechtigte Forderungen und Zwangsvollstreckungshandlungen abzuwehren. Der Ratgeber und die ausliegenden Faltblätter geben Ihnen eine erste Hilfestellung.
Wie geht es weiter?
Den ersten Schritt sind Sie gegangen: Sie haben erkannt, dass Sie Hilfe benötigen. Wie umfangreich die Hilfe sein muss, können nur Sie sagen. Das, was Sie eigenständig erledigen können, werden Sie selbst tun. Viele berichten, dass erst einmal innere Widerstände überwunden werden müssen, wie zum Beispiel Schuld- oder Schamgefühle, Ärger und Wut über eigenes Verhalten oder über die Reaktionen von Gläubigern ...
Falls Sie Hilfe beim Ordnen der Unterlagen benötigen, holen Sie sich Unterstützung – wenn möglich von Angehörigen oder Freunden. Ihre Schuldnerberatung ist sicherlich auch gern bereit, Ihnen zu zeigen, wie es geht. Entscheidend ist, dass Sie dran bleiben.
Sie haben sich für einen der drei oben genannten Wege entschieden oder benötigen Hilfe bei der Entscheidungsfindung? Sie wollen diesen Weg gemeinsam mit Ihrer Schuldnerberatung gehen? Melden Sie sich für eine feste Beratung an. Sie müssen mit einer Wartezeit rechnen.