Gerichtsvollzieher - Vermögensauskunft
Was ist eine Vermögensauskunft?
Durch die Vermögensauskunft informiert sich der Gläubiger über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation. Interessant sind für ihn unter anderem:
Adresse des Arbeitgebers
- Kontoverbindung
- Auto
- Lebensversicherung
- und andere Vermögenswerte.
Der Gläubiger erfährt so, ob und wo er etwas pfänden kann.
Wer kann eine Vermögensauskunft beantragen?
Der Gläubiger beantragt auf der Grundlage einer titulierten Forderung beim Gerichtsvollzieher, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen.
Titel sind Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, Beschlüsse und notarielle Urkunden oder rechtskräftige Bescheide von Behörden (z. B. der Rückforderungsbescheid von zuviel gezahlten Leistungen).
Aus offenen Rechnungen oder Mahnungen selbst kann noch nicht vollstreckt werden.
Kann ich die Vermögensauskunft verhindern?
Bevor Sie die Vermögensauskunft abgeben müssen, erhalten Sie vom Gerichtsvollzieher eine letztmalige Zahlungsfrist von zwei Wochen.
Sofern der Gläubiger zustimmt, kann der Gerichtsvollzieher Ihnen eine längere Zahlungsfrist einräumen oder eine Ratenzahlung bis zur Dauer von zwölf Monaten gestatten.
Wie wird die Vermögensauskunft abgenommen?
Im Regelfall lädt Sie der Gerichtsvollzieher in seine Geschäftsräume ein. Er kann Ihnen jedoch auch die Vermögensauskunft in Ihrer Wohnung abnehmen. Gegen die Abgabe der Vermögensauskunft in Ihrer Wohnung können Sie innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen. Sie werden dann in die Geschäftsräume des Gerichtsvollziehers eingeladen.
Sie müssen in einem umfangreichen Fragebogen alle Fragen zu Ihrem Einkommen und Vermögen beantworten und versichern an Eides Statt, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtlich verfolgt werden. Lassen Sie deshalb beim Ausfüllen Sorgfalt walten, da der Gerichtsvollzieher Ihre Angaben mit bereits erfassten Daten abgleichen kann (siehe weiter unten).
Sollten Sie sich weigern, dem Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abzugeben, kann es zum Haftbefehl kommen. Dieser wird jedoch sofort aufgehoben, nachdem Sie die Vermögensauskunft abgegeben haben.
Der Gerichtsvollzieher darf auf Antrag eines Gläubigers jederzeit weitere Auskünfte einholen, wenn die Hauptforderung des Gläubigers mindestens 500 Euro beträgt. So erfährt er die aktuelle Anschrift des Arbeitgebers, die aktuelle Kontoverbindung und - falls vorhanden - die Fahrzeug- und Halterdaten.
Welche Folgen ergeben sich für mich durch die Abgabe der Vermögensauskunft?
- Die Vermögensauskunft wird für zwei Jahre bei einem zentralen Vollstreckungsgericht elektronisch gespeichert.
- Sie erhalten einen Negativeintrag bei der SCHUFA.
- Sie bekommen in Zukunft keine Kredite von seriösen Banken mehr.
- Innerhalb von zwei Jahren müssen Sie auf Antrag eines Gläubigers erneut eine Vermögensauskunft nur dann ablegen, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert haben. Von sich aus müssen Sie nicht tätig werden.
Weitere Folgen können sein:
- Pfändungen durch Gläubiger sind nun wahrscheinlich, vor allem die Kontopfändung.
- Ihr Dispositionskredit kann gekündigt werden.
- Sie können Schwierigkeiten bei der Suche nach einer neuen Wohnung haben (SCHUFA-Auskunft).
- Sie können Schwierigkeiten bekommen, im Internet zu bestellen oder Verträge abzuschließen, beispielsweise mit Telefonanbietern oder Stromversorgern.
Tipps zur Vermögensauskunft
- Bereiten Sie sich auf die Vermögensauskunft gut vor. Halten Sie alle Unterlagen bereit, die Ihr Einkommen und Vermögen belegen.
- Heben Sie eine Kopie des Vermögensverzeichnisses gut auf.
- Sie können drängende Gläubiger über die Abgabe der Vermögensauskunft informieren. Geben Sie Aktenzeichen und den Namen des Gerichts an. Die Gläubiger werden es sich überlegen, ob sie für die fruchtlose Vollstreckung weiter Geld ausgeben wollen.
- Wenn Sie die Abgabe der Vermögensauskunft unbedingt vermeiden wollen, müssen Sie mit dem Gläubiger verhandeln. Nur er kann den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft zurücknehmen. Sollten Sie eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren, bedenken Sie, dass zusätzliche Gebühren anfallen.
Beachten Sie, vorangig müssen Sie in der Lage sein, die Kosten für die Miete, für Energie und für den Lebensunterhalt aufzubringen. - Wenn sich aus der Vermögensauskunft ergibt, dass Sie zahlungsunfähig sind, sollten Sie danach nur Verträge abschließen, die Sie auch bezahlen können. Sonst kann Ihnen der Gläubiger möglicherweise betrügerisches Verhalten unterstellen. Bei einer Anzeige müssen Sie dann mit einer Verurteilung rechnen.
- Übrigens: Sie können die Vermögensauskunft nicht selbst beantragen