Sichere Herkunftsstaaten
Artikel 16a des Grundgesetzes sieht vor, dass Länder durch ein Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden können. Wenn ein Staat als sicherer Herkunftsstaat eingestuft wurde, gilt die Vermutung, dass es dort keine politische Verfolgung gibt. Diese Vermutung müssen Menschen aus diesen Ländern im Asylverfahren widerlegen, wenn sie einen Schutzbedarf begründen wollen. Außerdem werden sie in zahlreichen Punkten schlechter gestellt als andere Asylsuchende, zum Beispiel beim Zugang zu Sprachkursen und Arbeit, der Unterbringung oder den Rechtmitteln gegen die Entscheidungen der Behörden.
Damit ein Land als sicheres Herkunftsland eingestuft werden kann, muss vorher anhand der Rechtslage, der Rechtsanwendung und den allgemeinen politischen Verhältnissen in dem jeweiligen Land geprüft werden, dass dort landesweit weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden.