Glossar: Alter und Pflege
Pflegestufen
Das System der drei Pflegestufen und die Härtefallregelung wurden mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Versicherte, die zum 31.12.2016 bereits eine Pflegestufe hatten oder als Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (EA) begutachtet worden sind (z.B. Menschen mit Demenz), werden automatisch in einen neuen Pflegegrad übergeleitet. Es ist kein Antrag auf Neubegutachtung nötig.